Hier dokumentieren wir eine von RWE verschickte Unterlassungserklärung im Wortlaut:
Unterlassungsverpflichtungserklärung
der Frau/des Herrn [Vorname Nachname]
(im Folgenden: Schuldner/in)
gegenüber der
RWE Power AG, Huyssenallee 2, 45128 Essen,
(im Folgenden: Gläubigerin)
Der Schuldner nimmt zur Kenntnis, dass ihm die Gläubigerin hiermit ein zeitlich unbegrenztes Betretungsverbot/Hausverbot für sämtliche Betriebsflächen und Anlagen der RWE Power AG erteilt. Jede Zuwiderhandlung wird zur Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und sonstiger in Betracht kommender Straftatbestände gebracht. Unberührt bleiben zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder Strafzahlungen aufgrund einer Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch.
Der Schuldner verpflichtet sich darüber hinaus, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Gläubigerin festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Nichteinigungsfall von dem zuständigen Landgericht überprüft werden kann, zu unterlassen,
- den Betrieb der RWE Power AG zu stören, insbesondere den Betrieb der Kraftwerke der werkseigenen Kohlebahn -Hambachbahn- und den Tagebaubetrieb der RWE Power AG in den Tagebauen Garzweiler, Hambach oder Inden durch Besetzung von Gelände, Gleisanlagen, Abraumbaggern und/oder anderen Betriebsfahrzeugen oder -mitteln und/oder durch andere Störaktionen zu beeinträchtigen oder unmöglich zu machen sowie
- sämtliche Betriebsflächen und Anlagen der RWE Power AG, insbesondere das Gelände der Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden sowie die Flächen und Betriebsanlagen der betriebseigenen Eisenbahnen, die Flächen und Anlagen der Kraftwerke einschl. Nebeneinrichtungen sowie der Veredlungsbetriebe zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten.
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(Ort, Datum, Unterschrift)