Repressionen nach der Bankenblockade 2019 in der Schweiz

Der Text ist aus Sicht deutscher Aktivist*innen geschrieben und hat einen Fokus auf die Ereignisse in Basel. Ganz unten findet ihr Links zu weiteren Artikeln zum Thema sowie die Möglichkeit, für die laufenden Rechtskosten zu spenden!

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass am 8. Juli die UBS Bank in Basel und die Credit Suisse in Zürich von ca. 200 Aktivist*innen blockiert wurden. Unter dem Motto “Fossil Banks – too big to stay” sollte die Aktion im Rahmen der Aktionstage des Collective Climate Justice Basel aufzeigen, was für einen großen Anteil der Schweizer Bankensektor an der Investition in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien hat. Mit der Blockade sollte darauf aufmerksam gemacht und das business-as-usual der Banken verhindert werden. Über 7 Stunden lang wurden in Basel mehrere Eingänge der Banken blockiert und Mitarbeitende nur heraus- aber nicht hereingelassen. Nach einigen Stunden stellte die UBS Strafanträge und ließ die Aktivist*innen gewaltsam räumen. Besonders Aktivist*innen, die sich vor dem Gebäude angekettet hatten, wurden mithilfe von Schmerzgriffen, psychischem Druck und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – auch Presse wurde auf große Distanz gehalten – geräumt und festgenommen. 37 Menschen in Basel und 64 in Zürich kamen in Gewahrsam und verbrachten unter belastenden und teils rechtswidrigen Bedingungen bis zu 48 Stunden im Knast.

Dort wurden eine Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung durchgeführt und DNA entnommen. Außerdem bekamen die Aktivist*innen direkt einen Strafbefehl ausgehändigt, zum Teil mit Freiheitsstrafen von bis zu 120 Tagen und hohen Bearbeitungsgebühren von fast 1.000 Franken. Eine Person in Zürich wurde von einem Zwangsmaßnahmengericht in Untersuchungshaft gesteckt, da die Person sich hartnäckig weigerte, die Personalien anzugeben. Allen Personen ohne Schweizer Pass wurden über das Ausländerrecht eine sofortige Ausweisung aus dem Land angeordnet – plus 1-3 Jahre Einreiseverbot. Da diese Strafe sofort vollzogen wurde, konnten Rechtsmittel nur im Nachhinein eingelegt werden, außerdem wurden eine Vernetzung und Möglichkeiten der Solidarität eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Wer in die Schweiz einreist, hat sich gefälligst konform zu verhalten.

Was seitdem passiert ist – Strafbefehle

Nach den Strafbefehlen, die bereits in der GeSa in Basel ausgestellt wurden, sind in Freiburg die ersten Strafbefehle (ohne vorherige polizeiliche Vorladung) ab Oktober 2019 angekommen. Die (immer gleichen) Vorwürfe: Hausfriedensbruch, Nötigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung (aus “öffentlicher Zusammenrottung” und mit großem Schaden). Hausfriedensbruch fällt unter das Zivilrecht, die restlichen Vorwürfe sind sogenannte Offizialdelikte, d.h. sie werden vom Staat verfolgt. Aufgrund des “großen Schadens” (nach eigener finanzieller Einschätzung fordert die UBS Bank 81.000 Franken als Schadensersatz für angebliche Beschädigungen) ist auch der Vorwurf der Sachbeschädigung Offizialdelikt. Die Bestrafung: 120 Tagessätze á 30 Franken = 3600 Franken (aufgeschoben auf eine Probezeit von 2 Jahren, d.h. falls mensch in dieser Zeit keine weiteren Straftaten in der Schweiz begeht, muss die Summe nicht bezahlt werden), außerdem eine Buße von 900 Franken plus Bearbeitungsgebühren von ca. 300 Franken.
Diese schwerwiegenden Vorwürfe und die hohe Bestrafung zeigen eindeutig, dass die Basler Staatsanwaltschaft eine abschreckende Wirkung für mögliche zukünftige Aktionen erzielen möchte, die die Schweiz an einer empfindlichen Stelle treffen – den heiligen Banken. Die wachsende Klimagerechtigkeitsbewegung in der Schweiz soll eingeschüchtert und kriminalisiert werden. Nach Eintreffen der Strafbefehle in Freiburg wurde versucht, alle betroffenen Personen zu erreichen, um gemeinsam koordiniert und unterstützend weiter vorgehen zu können. Die Meisten haben Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl. Dies sehen wir, sofern es individuell als möglich wahrgenommen wird, als wichtigen politischen Schritt: Ein Gerichtsprozess macht es den Banken sowie der Staatsanwaltschaft unbequem, und er wird noch einmal Öffentlichkeit generieren für die Kernbotschaften der Aktivist*innen: Der Protest war angesichts der Klimakrise legitim, und nicht wir sollten zur Verantwortung gezogen werden, sondern die Akteure, die den Klimawandel verursachen. Da viele Menschen in der Schweiz nicht wissen, ob und wie sie Einspruch gegen einen Strafbefehl erheben können, werden ca. 90% aller Strafbefehle angenommen (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht_(Schweiz) unter „Kritik“) – auch dieses Muster gilt es, zu kritisieren.

Was seitdem passiert ist – Vorladungen (= DNA Profil oder Strafe annehmen)

Einige Monate, nachdem von den meisten Personen Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt wurde, folgten ab Januar 2020 “Einladungen”, zur Staatsanwaltschaft nach Basel zu kommen, um bezüglich des Falles verhört zu werden. Wie ironisch der Wortlaut der “Einladung” ist, zeigt sich daran, dass das Erscheinen bei dieser Vorladung obligatorisch ist. Bleibt mensch ohne (gute) Begründung fern, wird die Einsprache automatisch zurückgezogen und mensch wird auf Basis des Strafbefehls rechtskräftig verurteilt. Dazu kommt, dass es in der Schweiz gängige Praxis ist, bei solchen Vorladungen eine ED-Behandlung und DNA-Entnahme durchzuführen – dies sei laut entsprechender Verfügung notwendig für “die Identifizierung sowie Sachverhaltsabklärungen beziehungsweise für allfällige spätere Verfahren”. Im Klartext: die DNA-Profile werden in die Schweizer Datenbank gegeben und können in diesem Fall vermutlich 5 Jahre lang (siehe https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031383/index.html) herangezogen werden. Dieses Vorgehen wurde allerdings in der Vorladung selbst nicht angekündigt und war uns nur bekannt aus Berichten der Schweizer Betroffenen, deren Vorladungstermine bereits früher begonnen hatten. So befanden sich die Beteiligten in der Zwickmühle: entweder zur Vorladung erscheinen und ED-Daten sowie DNA-Profile abgeben, oder nicht erscheinen und auf Grundlage des Strafbefehls verurteilt werden – mit einem Strafmaß, dass dann auch Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis finden würde.

So wie sich das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft von Anfang an willkürlich von Person zu Person unterschied, wählten auch die von der Repression betroffenen Menschen unterschiedliche Wege, mit den Vorladungen umzugehen. Oft konnten sie unter Angabe von Krankheit oder wichtigen Terminen um eine kurze Zeit verschoben werden, dies war aber nicht unbegrenzt möglich. Auch die Methoden der Staatsanwaltschaft bei der Vorladung selbst variierten stark und reichten von scheinbarer Freundlichkeit zu subtiler Manipulation und schließlich Gewaltandrohungen. Die vorgeladenen Menschen machten vom Prinzip der Aussageverweigerung Gebrauch und sagten nix.

ED & DNA – Praxis

Allen Menschen, die zur Vorladung erscheinen mussten, wurde im Zuge der Vorladung DNA abgenommen und eine ED-Behandlung durchgeführt. Gleiches gilt für alle Aktivist*innen, die direkt nach der Aktion in Gewahrsam genommen wurden. Diese Vorgehensweise massenhafter Datensammlung gilt es zu skandalisieren.

Zurzeit wurden gegen alle ED-Behandlungen und DNA-Entnahmen Beschwerde eingelegt. Drei dieser Beschwerden sollen als exemplarische Fälle gerichtlich angefochten und im Notfall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg weitergeführt werden. Die restlichen Beschwerden sind bis zu einer gerichtlichen Entscheidung dieser drei Fälle sistiert, d.h. vorerst pausiert. Ziel ist es, die gängige Praxis der präventiven DNA-Entnahme in der Schweiz aufzubrechen.

Im politischen Kontext Deutschlands erscheint die niedrigschwellige Möglichkeit der DNA-Entnahme und die Aufnahme des DNA-Profils in eine bundesweite Datenbank zwar (noch) schwer vorstellbar, allerdings werden auch hier vermehrt Stimmen laut nach mehr Überwachung, Kontrolle und Sicherheit. In Berlin ist es in den letzten Jahren beispielsweise zunehmend zur gängigen Praxis geworden, im großen Stil DNA von linken Aktivist*innen zu nehmen. Umso wichtiger ist der Widerstand gegen solche autoritären Sicherheitspolitiken, wo immer sie sich zeigen.

Ausblick

Voraussichtlich (so weit mensch das in diesen Zeiten sagen kann) wird es in den kommenden Monaten zu Prozessen kommen, in denen über die Aktion verhandelt werden wird. Noch stehen keine Termine fest, aber die meisten Vorladungen sind bereits gewesen und der Ermittlungsvorgang nähert sich damit dem Ende. So wie es aussieht, wird die Staatsanwaltschaft versuchen, das Konzept der Mittäter*innenschaft anzuwenden: damit muss sie individuellen Personen keine konkreten Straftaten wie Sachbeschädigung nachweisen, sondern es reicht allein die Anwesenheit am Tatort, in “öffentlicher Zusammenrottung”, um als schuldig zu gelten. Ähnlich ging die Staatsanwaltschaft bereits 2018 im Fall der sogenannten “Basel 18” vor, bei dem bereits SMS-Verkehr zu den „falschen“ Personen am Vorabend des Tatvorwurfes ausreichte, um besagte Mittäter*innenschaft zu konstruieren (mehr Infos z.B. hier: https://antirepbasel.noblogs.org/post/2018/10/29/tag-4-prozess-gegen-die-basel-18/]. Hier könnte sich eine Tendenz abzeichnen, die ultimativ auf die Abschreckung und Kriminalisierung linker Bewegungen abzielt.

Abschließend lässt sich sagen, dass in den kommenden “Bankenprozessen” Fragen höchster politischer Relevanz verhandelt werden. In der Schweiz, aber auch darüber hinaus, hat die Klimastreik-Bewegung (verstanden als Klimaschutz) stark an gesellschaftlicher Anerkennung und Legitimation gewonnen. Sobald sich diese Bewegung aber als Klimagerechtigkeitsbewegung definiert und damit als Teil linksradikaler, emanzipatorischer Politik, antwortet der Staat mit Repression und Einschüchterung. Die Repression nach den Aktionstagen kann auch als Warnung an die Aktivist*innen verstanden werden: Wagt es bloß nicht, die ausgetrampelten Pfade bloßen Protests zu verlassen. Andererseits scheinen im Klima-Kontext eben diese Aktionsformen jenseits legalen Protests gesellschaftlich zumindest diskutiert und teilweise akzeptiert zu werden. So wurden Aktivist*innen, die im Rahmen einer Klimaaktion Tennis in der Credit Suisse Bank in Lausanne gespielt hatten, im Januar 2020 überraschend freigesprochen. Der Richter sprach von einem “Rechtfertigenden Notstand”: die Aktion sei der einzige wirksame Weg gewesen, notwendige mediale Aufmerksamkeit zu erhalten für die Verstrickung der Bank in den Klimawandel. Der Diskurs bewegt sich derzeit also zwischen dem Versuch der Kriminalisierung einerseits, und wachsender Legitimität andererseits.

Soli & Antirep

Abschließend möchten wir einige Sätze zur politischen Arbeit rund um Repression sagen. Im Nachgang der Aktion hat sich aus dem Basler “Collective Climate Justice” eine Gruppe formiert, die sich intensiv mit der Repression beschäftigt und Betroffene unterstützt. In Zuge dessen wurde direkt eine Spendenkampagne gestartet, mit der ca. 50.000 Franken für die laufenden Prozesskosten und Strafbefehle gesammelt wurde. Außerdem gab es in der Schweiz viel Öffentlichkeitsarbeit und Soli-Partys, Soli-Kneipen etc. zum Thema. Vielen lieben Dank an die, die diese wertvolle und oft undankbare Arbeit machen!

Einige der von Repressionen betroffenen Menschen

Spenden

Es wird weiterhin Kohle für die laufenden Rechtskosten benötigt.
Bitte spendet an das Vereinskonto des Collective Climate Justice:
IBAN: CH91 0839 2000 1570 7530 3
Empfänger: Recht auf Stadt für Alle
[Breisacherstrasse 60, 4057 Basel]