Im Vorfeld der diesjährigen Ende-Gelände-Aktion vom 19.-24. Juni im Rheinischen Braunkohlerevier hat sich RWE für neue Varianten im schäbigen Unterlassungserklärungs-Business entschieden:
Die notorische Großkanzlei Redeker Sellner Dahs verschickte im Auftrag von RWE eine Unterlassungsverpflichtungserklärung an Ende-Gelände-Pressesprecherin Kathrin Henneberger und fordert von Ende-Gelände-Aktivist Daniel Hofinger eine Vertragsstrafe über 50.000 Euro wegen angeblicher Verletzung einer Unterlassungserklärung. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er auf Twitter und bei Veranstaltungen zu Blockaden und zivilem Ungehorsam gegen RWE-Inftrastruktur aufgerufen hätte und dass damit eine “Störung des Betriebsablaufs” gegeben sei, deren Unterlassung er mit seiner Unterschrift erklärt habe (hier das Schreiben der Kanzlei: Seite 1 und Seite 2).
Reagiert wurde auf diese Einschüchterungsversuche mit klaren Statements, einer Crowdfunding-Kampagne und der #JetztErstGrundRecht-Petition.
Nach dem Motto: Wir lassen uns von RWE nicht mundtot machen!
UNTENLASSEN solidarisiert sich mit den beiden Aktivist*innen von Ende Gelände und allen weiteren Betroffenen!