Neue zivilrechtliche Einschüchterungsversuche durch RWE

Im Vorfeld der diesjährigen Ende-Gelände-Aktion vom 19.-24. Juni im Rheinischen Braunkohlerevier hat sich RWE für neue Varianten im schäbigen Unterlassungserklärungs-Business entschieden:

Die notorische Großkanzlei Redeker Sellner Dahs  verschickte im Auftrag von RWE eine Unterlassungsverpflichtungserklärung an Ende-Gelände-Pressesprecherin Kathrin Henneberger und fordert von Ende-Gelände-Aktivist Daniel Hofinger eine Vertragsstrafe über 50.000 Euro wegen angeblicher Verletzung einer Unterlassungserklärung. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er auf Twitter und bei Veranstaltungen zu Blockaden und zivilem Ungehorsam gegen RWE-Inftrastruktur aufgerufen hätte und dass damit eine “Störung des Betriebsablaufs” gegeben sei, deren Unterlassung er mit seiner Unterschrift erklärt habe (hier das Schreiben der Kanzlei: Seite 1 und Seite 2).

Reagiert wurde auf diese Einschüchterungsversuche mit klaren Statements, einer Crowdfunding-Kampagne und der #JetztErstGrundRecht-Petition.
Nach dem Motto: Wir lassen uns von RWE nicht mundtot machen!

UNTENLASSEN solidarisiert sich mit den beiden Aktivist*innen von Ende Gelände und allen weiteren Betroffenen!

We Don’t Shut Up! – Solidarität mit #WeShutDown

Massive Repression gegen Aktivist*innen der Kraftwerksbesetzung in Weisweiler ++++ 2 Millionen Euro Schadensersatz gefordert

Im November 2017 fand die UN-Klimakonferenz COP23 in Bonn statt. Begleitet wurde diese von vielseitigem Protest: Demonstrationen, kreativen Aktionen, Reden, einer Ende-Gelände-Massenaktion und einem Gegengipfel. Am 15.11.2017 besetzten Aktivist*innen frühmorgens Bagger und Förderbänder des Braunkohlekraftwerks Weisweiler, blockierten dort mit technischen Hilfsmitteln über mehrere Stunden die Kohlezufuhr und erzwangen das beinahe vollständige Abschalten des Kraftwerks. Dazu brauchten sie nicht viel mehr als etwas Entschlossenheit und eine gute Vorbereitung.

Da die Stromversorgung nicht beeinträchtigt war, konnte mit der Aktion auch gezeigt werden, dass ohne das Kraftwerk nirgendwo “die Lichter ausgehen”, auch wenn RWE und dem Konzern wohlgesonnene Politiker*innen dies gerne behaupten.

Am selben Tag erklärte die “Klima”-Kanzlerin Merkel bei den UN-Verhandlungen den Klimawandel zur Schicksalsfrage der Menschheit, ohne dabei ein Wort über einen Kohleausstieg zu verlieren.

Inzwischen haben einige Aktivist*innen Post bekommen. Ihnen wird Störung öffentlicher Betriebe, Widerstand und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Neben diesen strafrechtlichen Vorwürfen fordert RWE zum ersten Mal im ganz großen Stil Schadensersatz von den Aktivist*innen ein – zwei Millionen Euro hätten sie gern.
Auch ein Journalist, der die Aktion begleitete, um zu berichten, ist von der Schadensersatzklage betroffen. Ihm wird die journalistische Tätigkeit abgesprochen und auch er wird wegen Hausfriedensbruchs angeklagt.

Die Klimagerechtigkeitsbewegung mit ihren Gleisblockaden, Baumhäusern, Roten Linien, Kraftwerksblockaden, Hausbesetzungen, Demos und vielem, vielem mehr ist RWE längst gefährlich geworden. Deswegen versucht uns dieser Scheißkonzern nun mit Schadensersatzforderungen einzuschüchtern.

Doch es bleibt dabei: Eure Repression wird uns nicht aufhalten!
Am Montag, den 25. Februar 2019, werden wir mit einer kleinen Kundgebung vor dem Kraftwerk in Weisweiler die Kampagne “We Don’t Shut Up” starten und die Schadensersatzforderung öffentlich machen. RWE und die anderen Klimakiller sollen merken, dass sie mit Klagen Aufmerksamkeit erzeugen, die sie nicht haben wollen. Wir werden den Prozess nutzen, um RWE anzuprangern für die weltweite Vernichtung von Lebensgrundlagen und um unsere Forderung eines sofortigen Kohleausstiegs zu verbreiten.
Ihr könnt uns ab diesem Tag unterstützen in dem ihr Freund*innen davon erzählt, Veröffentlichungen verbreitet, Journalist*innen darauf aufmerksam macht und den letzten Kohlestrom-Kund*innen klarmacht, dass sie endlich wechseln müssen. Wir wollen auch versuchen, Soli-Statements von Klimawissenschaftler*innen zu organisieren. Wenn ihr da Kontakte habt, meldet euch gern!

Aber die beste Solidarität für die Betroffenen ist: Weitermachen! Lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen!

Gerade die letzten Wochen haben gezeigt: Menschen blockieren weiter die fossilen Industrien für Klimagerechtigkeit und das gute Leben für Alle. Kohleausstieg bleibt Handarbeit! Die Fähigkeiten, die wir für dafür benötigen, kann fast jede*r, der*die diesen Text liest auch lernen. Und zu jeder Aktion gehören auch Menschen in Vorbereitung und Support, die notwendig für das Gelingen sind.

Bildet Banden, macht euch schlau, plant Aktionen und bereitet euch auf mögliche Repressionen vor.

Die Angeklagten von WeShutDown freuen sich über eine solidarische Begleitung der anstehenden Prozesse. Wir halten euch über Termine etc. auf dem Laufenden.

System Change not Climate Change!

Kontakt: wedontshutup [at] riseup.net

Weitere Infos zur Aktion und zu den Prozessen findet ihr hier:
Pressespiegel der Aktion:
https://www.zuckerimtank.net/?page_id=958&lang=de
Fotostrecke:
http://stories.jannisgrosse.de/stories/blockade-des-braunkohlekraftwerks-weisweiler/

Pressemitteilung: Massive Repression gegen Klimaaktivist*innen

RWE fordert über 2 Millionen Euro Schadensersatz für Blockade des Kraftwerks Weisweiler 2017 +++ Aktion zur Klimakonferenz zwang RWE ihr drittgrößtes Kohlekraftwerk herunterzufahren +++ Aktion verhinderte Emission von über 27.000 Tonnen CO2 +++ Auch strafrechtliche Verfolgung +++ Aktivist*innen: „Repression kann diese Bewegung nicht aufhalten“

Europas größter CO2-Emittent, der Energie-Konzern RWE, verklagt fünf Klimaaktivist*innen und einen Journalisten auf Schadensersatz in Höhe von 2,07 Millionen Euro. Die Aktivist*innen von “WeShutDown” hatten am 15. November 2017 frühmorgens Förderbänder und Bagger im Braunkohlekraftwerk Weisweiler bei Aachen blockiert und damit die fast vollständige Abschaltung des Großkraftwerks erreicht. Zeitgleich tagte die 23. Klimakonferenz der UN in Bonn.

Jetzt versucht RWE offenbar die Anti-Kohle-Bewegung abzuschrecken und fordert zum ersten Mal im großen Stil Schadensersatz von Aktivist*innen. Die Betroffenen zeigen sich davon unbeeindruckt: “Das kann unsere Bewegung nicht aufhalten. Der Klimawandel wartet nicht. Kohlekraftwerke müssen sofort stillgelegt werden. Solange das nicht erreicht ist, wird es Blockaden und andere Aktionen geben”, sagt Aktivistin Cornelia. Die Aktivist*innen haben Widerspruch gegen die Klage eingereicht.

Auch ein Journalist, der die Aktion in Weisweiler begleitete, wird mitverklagt: Jannis Große, ein Reporter mit Schwerpunkt Klimaaktivismus und soziale Bewegungen, dokumentierte die Aktion als Unbeteiligter. Er setzt sich mit Hilfe eines Journalist*innen-Verbandes juristisch gegen die Forderung zur Wehr.

Die Aktivist*innen der Weisweiler-Blockade “WeShutDown” bereiten sich auch auf einen Strafprozess vor. Moritz, einer der Angeklagten dazu: “Wir werden den Prozess nutzen, um RWE anzuprangern für die weltweite Vernichtung von Lebensgrundlagen und um unsere Forderung eines sofortigen Kohleausstiegs zu verbreiten.”

Die Empfehlungen der Kohlekommission lehnen die Aktivist*innen ab: “Kohlekraftwerke noch zwanzig Jahre weiterlaufen zu lassen ist Wahnsinn. Das kapitalistische Wirtschaftssystem basiert auf der Illusion von andauerndem Wachstum. Deswegen müssen wir es überwinden”, sagt Moritz.

RWE, deren drei große Braunkohlekraftwerke Weisweiler, Niederaußem und Neurath allein rund zehn Prozent der deutschen CO2-Emmissionen ausstoßen, steht immer mehr in der Kritik. Nichtsdestotrotz werden Klimaaktivist*innen mit harten Urteilen kriminalisiert: “Heute gilt unsere ganze Solidarität Eule aus dem Hambacher Forst, die gestern zu neun Monaten Haft verurteilt wurde”, sagt Cornelia.

Für kommenden Montag, den 25. Februar 2019, haben die Aktivist*innen eine Kundgebung am Kraftwerk Weisweiler angemeldet. Diese soll den Auftakt der Öffentlichkeitskampagne “We Don’t Shut Up! – Solidarität mit WeShutDown!” bilden.

Die Aktivist*innen stehen ab sofort für Presseanfragen zur Verfügung.

Kontakt: 0177 9037599
E-Mail: wedontshutup [at] riseup.net
Twitter: @we_shut

Pressespiegel der Aktion:
https://www.zuckerimtank.net/?page_id=958&lang=de
Fotostrecke:
http://stories.jannisgrosse.de/stories/blockade-des-braunkohlekraftwerks-weisweiler/

RWE geht in Berufung

Es gibt Neuigkeiten zum Zivilprozess gegen eine journalistisch tätige Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015.

Hintergrund:
RWE hatte beim Landgericht Mönchengladbach eine Unterlassungsklage gegen die Betroffene eingereicht, da diese sich zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Ihre Personalien waren im August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy
Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

In dem Ende Mai verkündeten Urteil gab das Landgericht Mönchengladbach RWE nur in einem von mehreren Punkten Recht: Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, sämtliche kenntlich gemachten Betriebsflächen und Anlagen des Tagebaus Garzweiler zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten.

RWE hatte in der Unterlassungsklage darüber hinaus beantragt, dass die Beklagte auch die Tagebaue Hambach und Inden sowie sämtliche Betriebsflächen und Anlagen von RWE und den jährlichen Rodungsstreifen des Tagebaus Hambach nicht mehr betreten dürfe. Diese Teile der Klage wurden alle abgewiesen.

Das Landgericht erlegte die Kosten des Rechtsstreits zu 80 Prozent RWE
auf und zu 20 Prozent der Beklagten.

Gegen dieses Urteil ist RWE nun in Berufung gegangen. Wir sind gespannt, wie es am Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeht…

Zivilprozess gegen Presseteammitglied im Nachgang von Ende Gelände 2015

Am 2.5.2018 um 11:30 Uhr wird am Landgericht in Mönchengladbach die Unterlassungsklage des Bergbaubetreibers RWE gegenüber einer journalistisch tätigen Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015 verhandelt. Die Angeklagte hatte sich geweigert eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von RWE zu unterschreiben, nachdem ihre Personalien am 15. August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden waren. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

Die Entscheidung der Angeklagten, die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen, begründet sie wie folgt: “Ich habe ein Filmteam begleitet, welches die verheerenden Auswirkungen des Kohletagebaus dokumentieren wollte. Dass RWE ein Interesse daran hat, nicht nur Aktivistinnen, sondern auch Journalistinnen mundtot zu machen, mag in deren Interesse liegen – nur vom Gesetz geschützt kann das wohl nicht sein.”

Im August 2015 rief das Bündnis “Ende Gelände” erstmalig dazu auf, massenhaft gegen die Kohleverstromung im Rheinland zu protestieren. Mehr als 1.000 Personen gingen daraufhin in den Tagebau Garzweiler und dessen Vorfeldflächen. Auch zahlreiche Presse- und Filmteams waren vor Ort, um sowohl die Zerstörung durch den Kohleabbau als auch den Protest dagegen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Viele Beteiligte und selbst Beobachter*innen erhielten daraufhin vom Bergbautreibenden RWE die Aufforderung eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben, so auch Journalist*innen. Ob dies zulässsig ist, soll am Mittwoch am Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden.

“Strafrechtlich herrscht schon länger Einigkeit bei den Staatsanwaltschaften Erkelenz und Mönchengladbach: Das Betreten des Tagebaugebietes an jenem Tag im August 2015 ist mangels Umfriedung nicht als Hausfriedensbruch zu werten. Dass RWE dennoch weiterhin an seinen zivilrechtlichen Forderungen selbst gegen journalistisch tätige Menschen festhält, soll die Öffentlichkeit davon abhalten zu erfahren, welche Zerstörung lokal und weltweit durch den Abbau der Kohle entsteht.”, bezieht sich die Beklagte auf die Tatsache, dass im Jahr 2017 bereits mehrere Anklagen auf Haus- und Landfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 eingestellt oder mit Freispruch der Angeklagten abgeschlossen wurden.

Es sind alle herzlich eingeladen, dem Prozess beizuwohnen.

Erste Zivilverfahren zu Niederaußem-Aktion abgeschlossen

Dank zahlreicher Spender*innen ist die UNTENLASSEN-Kampagne jetzt in der Lage, acht von Zivilklagen Betroffene unterstützen zu können. Die Betroffenen hatten eine Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris begleitet. Obwohl keine*r der Beklagten direkt an der Blockade beteiligt war, erhob RWE einen sehr weitgehenden Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich nicht nur auf den konkreten Vorfall, sondern auf jegliche denkbare Protestaktion auf allen RWE-Betriebsflächen. Die Betroffenen hatten sich zunächst geweigert, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.

Das zuständige Landgericht Köln folgte jedoch der Argumentation von RWE wie schon in anderen Fällen vorher. Auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Köln, signalisierte, dass es ebenso entscheiden würde. Daraufhin entschlossen sich die Aktivist*innen zähneknirschend, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Anwält*innen und den Antirepressionsstrukturen.

Im Verlauf der strapaziösen juristischen Auseinandersetzung gelang es zumindest, den von RWE behaupteten, völlig überzogenen Streitwert von 50.000 Euro auf 25.000 Euro zu halbieren.
Im Endeffekt verursachten die Klagen für die acht Betroffenen Kosten von insgesamt 20.000 Euro. Diese beinhalten sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für die RWE-Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (hier finden sich Informationen über deren sonstige Betätigungen) – und nicht zu vergessen die Kosten für die eigenen Anwält*innen.

UNTENLASSEN bedankt sich bei allen, die die Kampagne mit kleinen und großen Spenden, mit Soli-Parties und -Aktionen und allen sonstigen Solidaritätsbekundungen bisher unterstützt haben!
Die Kampagne hat eine erste große Aufgabe gestemmt, ist aber natürlich längst nicht vorbei: Die zivilrechtliche Repression, zum Beispiel wegen Ende Gelände 2015, läuft weiter und ein Ende ist nicht abzusehen, denn mit der Dringlichkeit der Klimakrise verstärkt sich auch unser Widerstand gegen den verursachenden fossilen Kapitalismus.

Eure Unterstützung ist also nach wie vor dringend notwendig!

Weitere Freisprüche in Hausfriedensbruch-Verfahren

Nimm das, RWE: Erneut wurden drei Klima-Aktivist*innen vor Gericht freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren (Bericht in RP Online vom 02.06.2017). Damit erwiesen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 zum wiederholten Mal als strafrechtlich nicht verfolgbar.

Aber auch ein anderer Ausgang der Prozesse hätte nichts daran geändert, dass das Weltklima unverhandelbar bleibt – ob mit oder ohne Segen der Gerichte (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 01.06.2017).

Juristisch mögen die strafrechtlichen Freisprüche leider keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Unterlassungserklärungen haben, die RWE parallel einfordert. Kleine Siege gegen RWEs Einschüchterungstaktik sind sie aber in jedem Fall.

Freispruch für Ende-Gelände-Aktivist*innen

Gut gelaunt und kämpferisch nach dem Prozess vor dem Amtsgericht in Grevenbroich

Parallel zu den Zivilklagen lässt RWE Klima-Aktivist*innen auch strafrechtlich verfolgen: Zurzeit finden an den Amtsgerichten Erkelenz und Grevenbroich Strafprozesse wegen angeblichen Hausfriedensbruchs im Rahmen der Ende-Gelände-Aktion 2015 statt. Ein Verfahren in Erkelenz endete mit vier Freisprüchen, da der Tagebau Garzweiler nicht komplett umfriedet ist – eine juristisch notwendige Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 10.05.2017).

Auch in einem weiteren Hausfriedensbruch-Prozess – diesmal vor dem Amtsgericht Grevenbroich – zeichnet sich ein Freispruch ab, die Richterin verwies explizit auf das zwei Tage zuvor ergangene Urteil in Erkelenz. Der Prozess wurde auf den 1. Juni 2017 vertagt (Bericht in RP Online vom 12.05.2017).

„Bisher erweisen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 als strafrechtlich nicht verfolgbar. Wir wissen, dass Widerstand gegen den Abbau und die Verstromung von Braunkohle legitim ist; dass uns nun auch die Gerichte Recht geben, freut uns natürlich. Umso unfassbarer ist, dass RWE Zivilklagen gegen Aktivist*innen anstrebt; wo doch das vermeintliche Vergehen strafrechtlich absolut nicht zu ahnden ist. Auf dieses Unrecht sollte der Gesetzgeber vielleicht mal ein Auge werfen, anstatt zuzulassen, dass RWE weiterhin Klima, landwirtschaftliche Flächen und nicht zuletzt den Wohnraum tausender Menschen zerstört“, so Joachim Hesse von Ende Gelände.

Strafrecht versus Zivilrecht

Der Bericht der RP ONLINE zum gestrigen Freispruch einer Ende-Gelände-Aktivistin durch das Amtsgericht in Erkelenz geht auch auf unsere Kampagne ein. RP ONLINE sieht einen Zusammenhang zwischen den Strafrechtsprozessen und der steigenden Zahl von Zivilklagen gegen Aktivist*innen durch RWE:

“Die Klimaschützer und Tagebaugegner gehen inzwischen davon aus, dass bei RWE Power ein Strategiewechsel ansteht, um den Widerstand und die Protestaktionen, die es auch im kommenden August wieder bei ‘Ende Gelände’ geben soll, zu unterbinden oder erschweren: Nachdem die anhängigen Strafverfahren bislang nicht zu Verurteilungen geführt hätten, setze das Unternehmen jetzt vermehrt auf zivilrechtliche Unterlassungserklärungen.”

Erste Medienberichte

In den letzten Tagen wurden erste Medienberichte über unsere Kampagne veröffentlicht: im Kölner Stadtanzeiger am 22.03.2017 und auf WDR.DE am 20.03.2017.

Darin stellt RWE die Unterlassungserklärungen (Was ist das überhaupt?) als “Versuch der Deeskalation” dar, mit denen den Betroffenen zum Teil hohe Geldstrafen hätten erspart werden sollen. Der wenig deeskalierende Wortlaut einer solchen Unterlassungserklärung kann hier nachgelesen werden. Da ist von einem zeitlich unbegrenzten Betretungsverbot/Hausverbot für sämtliche Betriebsflächen und Anlagen der RWE Power AG die Rede. Bei Zuwiderhandlung werden strafrechtliche Anzeigen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche angedroht.

RWE hebt außerdem hervor, dass die Unterschrift unter die Unterlassungserklärung ja freiwillig sei. Mit keinem Wort wird jedoch erwähnt, was die Konsequenzen sind, wenn dieses “großzügige” Angebot dankend abgelehnt wird: RWE klagt die Unterschrift in einem Zivilrechtsprozess ein, der die Betroffenen tausende von Euro kostet.


Zur Dokumentation der genannten und künftiger Meldungen haben wir jetzt eine Presseseite eingerichtet. Dort findet sich auch ein Presseinfo (PDF) zur Kampagne.