Weitere Freisprüche in Hausfriedensbruch-Verfahren

Nimm das, RWE: Erneut wurden drei Klima-Aktivist*innen vor Gericht freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren (Bericht in RP Online vom 02.06.2017). Damit erwiesen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 zum wiederholten Mal als strafrechtlich nicht verfolgbar.

Aber auch ein anderer Ausgang der Prozesse hätte nichts daran geändert, dass das Weltklima unverhandelbar bleibt – ob mit oder ohne Segen der Gerichte (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 01.06.2017).

Juristisch mögen die strafrechtlichen Freisprüche leider keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Unterlassungserklärungen haben, die RWE parallel einfordert. Kleine Siege gegen RWEs Einschüchterungstaktik sind sie aber in jedem Fall.

Freispruch für Ende-Gelände-Aktivist*innen

Gut gelaunt und kämpferisch nach dem Prozess vor dem Amtsgericht in Grevenbroich

Parallel zu den Zivilklagen lässt RWE Klima-Aktivist*innen auch strafrechtlich verfolgen: Zurzeit finden an den Amtsgerichten Erkelenz und Grevenbroich Strafprozesse wegen angeblichen Hausfriedensbruchs im Rahmen der Ende-Gelände-Aktion 2015 statt. Ein Verfahren in Erkelenz endete mit vier Freisprüchen, da der Tagebau Garzweiler nicht komplett umfriedet ist – eine juristisch notwendige Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 10.05.2017).

Auch in einem weiteren Hausfriedensbruch-Prozess – diesmal vor dem Amtsgericht Grevenbroich – zeichnet sich ein Freispruch ab, die Richterin verwies explizit auf das zwei Tage zuvor ergangene Urteil in Erkelenz. Der Prozess wurde auf den 1. Juni 2017 vertagt (Bericht in RP Online vom 12.05.2017).

„Bisher erweisen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 als strafrechtlich nicht verfolgbar. Wir wissen, dass Widerstand gegen den Abbau und die Verstromung von Braunkohle legitim ist; dass uns nun auch die Gerichte Recht geben, freut uns natürlich. Umso unfassbarer ist, dass RWE Zivilklagen gegen Aktivist*innen anstrebt; wo doch das vermeintliche Vergehen strafrechtlich absolut nicht zu ahnden ist. Auf dieses Unrecht sollte der Gesetzgeber vielleicht mal ein Auge werfen, anstatt zuzulassen, dass RWE weiterhin Klima, landwirtschaftliche Flächen und nicht zuletzt den Wohnraum tausender Menschen zerstört“, so Joachim Hesse von Ende Gelände.