Unterlassungserklärungen

Unterlassungserklärungen sind Teil des Zivilrechts, das heißt, es geht um eine Privatperson oder eine Firma, die ihre Ansprüche geltend machen will. (Im Gegensatz dazu ist z.B. der Vorwurf „Hausfriedensbruch“ ein strafrechtlicher Vorgang, bei dem der Staat gegen Personen klagt.)

Etwa 100 Menschen, die sich an Protestaktionen beteiligten, wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben (Beispiel). Dabei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Versprechen an RWE, in Zukunft Protest auf deren Betriebsgelände zu unterlassen.

Es reichte zum Beispiel aus, vor einem RWE-Kohlekraftwerk zu demonstrieren, um eine Unterlassungserklärung zu erhalten, die ein lebenslängliches Protest- und Aufenthaltsverbot für alle Kraftwerke, Tagebaue und sonstigen Betriebsflächen im Besitz von RWE umfasst.

Die meisten Personen weigerten sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Seitdem klagt RWE jede Unterschrift einzeln ein. Die Kosten für jeden drohenden Zivilprozess belaufen sich auf 3.000 bis 10.000 Euro.  Wenn die Aktivist*innen ihre Prozesse verlieren, müssen sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und mit saftigen „Vertragsstrafen“ rechnen, falls sie ihren Protest gegen RWE trotzdem fortsetzen. RWE erhofft sich, durch diese ökonomischen „Sanktionen“ ihre Gegner*innen einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Das werden wir nicht zulassen. Mindestens einen Fall wollen wir durch alle Instanzen klagen – bis hin zum Bundesverfassungsgericht (was ca 32.000 Euro kostet).

Recht ist nie in Stein gemeißelt, sondern gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen unterworfen. An diesen Verhältnissen rütteln wir.