UNTENLASSEN nicht UNTERLASSEN – 2 Jahre gegen Repression durch Zivilklagen

Die Kampagne UNTENLASSEN gibt es seit Februar 2017. Wir unterstützen Menschen, die wegen ihres Einsatzes für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit zivilrechtlich von Konzernen wie RWE und Vattenfall verklagt werden. Wir haben uns eingearbeitet in die Themen Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage und neuerdings auch in das Thema Schadensersatzklage. Nach zwei Jahren Kampagnenarbeit möchten wir eine erste Bilanz ziehen.

Die Frist für zivilrechtliche Schritte gegen die Aktionen während des Klimacamps 2015 im Rheinland sind inzwischen verjährt und die große Klagewelle ist ausgeblieben dank dem juristischen und öffentlichen Druck, den wir alle gemeinsam aufbauen konnten.

Wir konnten schon einige Klagen abwenden oder eindämmen, indem wir nicht einfach hingenommen haben, was uns die Konzerne an überzogenen Geldforderungen und Unterlassungserklärungen hingeknallt haben. Wir UNTERLASSEN eben nicht weitere Aktionen für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit, sondern stehen zusammen, wenn einige von uns in den finanziellen Ruin getrieben werden sollen, um uns alle damit einzuschüchtern.

Dafür ein fettes Dankeschön an alle, die uns aktiv unterstützt haben – durch Rat und Tat, durch Spenden und Mut zureden, durch Infostände, Veranstaltungen, durch Vernetzung verschiedener Antirepressionsgruppen, durch Recherche im Paragraphenwust, durch das Basteln unserer informativen Website und Social-Media-Präsenz, durch Graphikdesign und Kunst, durch Informationen von anderen Betroffenen, die mit uns zusammen gearbeitet haben, und vieles mehr.

Bisher konnten wir in folgenden Fällen mit insgesamt knapp 28.000 Euro finanziell unterstützen:

  • Acht Leute, die eine Blockadeaktion 2015 vor dem Kraftwerk Niederaußem in NRW begleitet haben, weigerten sich, eine sehr umfassende Unterlassungserklärung von RWE zu unterschreiben. Nachdem eine Unterlassungsklage beim Landgericht Köln mit 50.000 Euro Streitwert ins Haus flatterte und keine Prozesskostenhilfe bei Landgericht und Oberlandesgericht gewährt wurde, entschieden sie sich zu unterschreiben. Der Streitwert konnte durch eine Streitwertbeschwerde auf 25.000 Euro halbiert werden. Die Kosten von insgesamt ca. 20.000 Euro wurden von UNTENLASSEN übernommen.
  • Während des Klimacamps im Rheinland 2015 gab es eine erfolgreiche „Ende Gelände“-Massenaktion in der Braunkohlegrube Garzweiler. UNTENLASSEN hat bisher vier Personen, die daraufhin Unterlassungserklärungen gefolgt von Zivilklagen vor dem Landgericht Mönchengladbach bekommen haben, finanziell unterstützt. Im Endeffekt sahen sich alle Personen gezwungen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dabei fielen unterschiedliche Kosten an:
    • Ein Prozess endete mit der Feststellung des Landgerichts, dass die Unterlassungsklage von RWE zu umfangreich war. Das LG bestätigte aber den Streitwert von 50.000 Euro und schlug eine Kostenteilung vor, die beide Seiten angenommen haben. Anschließend hat die betroffene Person erfolgreich Streitwertbeschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt: Der Streitwert wurde damit von 50.000 auf 5.000 Euro reduziert. Bisher sind 300 Euro Gerichtskosten angefallen, die von UNTENLASSEN übernommen wurden.
    • Eine Person musste Kosten von 2077,90 Euro tragen, die von UNTENLASSEN übernommen wurden.
    • Eine Person musste 2790,40 Euro zahlen. 500 Euro bezahlte die Person selbst, der Rest wurde von UNTENLASSEN übernommen.
    • RWE setzte sich mit einer weiteren Klage durch und die betroffene Person musste daraufhin 3200 Euro zahlen. Nachdem sie erstmal abwartete, was passiert, hat der Gerichtsvollzieher das Geld eingezogen. UNTENLASSEN hat die Kosten übernommen.
  • Während des Klimacamps in der Lausitz 2016 haben sich Leute an die Gleise der Kohlebahn gekettet. Die Forderung aus der Schadensersatzklage für Gleisbauarbeiten durch die LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG) wurde akzeptiert und mit 600 Euro zur Hälfte von UNTENLASSEN bezahlt.
  • Einer der noch laufenden Fälle, die UNTENLASSEN unterstützt, ist die Schadensersatzklage über zwei Millionen Euro gegen Aktivist*innen der Kampagne #WeShutDown, die während der UN-Klimakonferenz in Bonn 2017 das Kraftwerk Weisweiler durch eine Blockade lahmlegten. Spenden werden für Kampagnenarbeit und Prozessführung gesammelt und ausdrücklich nicht für die Schadensersatzforderung von RWE eingesetzt.

Damit solche Unterstützungen auch zukünftig möglich sind, brauchen wir eure Hilfe.

RWE geht in Berufung

Es gibt Neuigkeiten zum Zivilprozess gegen eine journalistisch tätige Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015.

Hintergrund:
RWE hatte beim Landgericht Mönchengladbach eine Unterlassungsklage gegen die Betroffene eingereicht, da diese sich zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Ihre Personalien waren im August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy
Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

In dem Ende Mai verkündeten Urteil gab das Landgericht Mönchengladbach RWE nur in einem von mehreren Punkten Recht: Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, sämtliche kenntlich gemachten Betriebsflächen und Anlagen des Tagebaus Garzweiler zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten.

RWE hatte in der Unterlassungsklage darüber hinaus beantragt, dass die Beklagte auch die Tagebaue Hambach und Inden sowie sämtliche Betriebsflächen und Anlagen von RWE und den jährlichen Rodungsstreifen des Tagebaus Hambach nicht mehr betreten dürfe. Diese Teile der Klage wurden alle abgewiesen.

Das Landgericht erlegte die Kosten des Rechtsstreits zu 80 Prozent RWE
auf und zu 20 Prozent der Beklagten.

Gegen dieses Urteil ist RWE nun in Berufung gegangen. Wir sind gespannt, wie es am Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeht…

Zivilprozess gegen Presseteammitglied im Nachgang von Ende Gelände 2015

Am 2.5.2018 um 11:30 Uhr wird am Landgericht in Mönchengladbach die Unterlassungsklage des Bergbaubetreibers RWE gegenüber einer journalistisch tätigen Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015 verhandelt. Die Angeklagte hatte sich geweigert eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von RWE zu unterschreiben, nachdem ihre Personalien am 15. August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden waren. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

Die Entscheidung der Angeklagten, die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen, begründet sie wie folgt: „Ich habe ein Filmteam begleitet, welches die verheerenden Auswirkungen des Kohletagebaus dokumentieren wollte. Dass RWE ein Interesse daran hat, nicht nur Aktivistinnen, sondern auch Journalistinnen mundtot zu machen, mag in deren Interesse liegen – nur vom Gesetz geschützt kann das wohl nicht sein.“

Im August 2015 rief das Bündnis „Ende Gelände“ erstmalig dazu auf, massenhaft gegen die Kohleverstromung im Rheinland zu protestieren. Mehr als 1.000 Personen gingen daraufhin in den Tagebau Garzweiler und dessen Vorfeldflächen. Auch zahlreiche Presse- und Filmteams waren vor Ort, um sowohl die Zerstörung durch den Kohleabbau als auch den Protest dagegen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Viele Beteiligte und selbst Beobachter*innen erhielten daraufhin vom Bergbautreibenden RWE die Aufforderung eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben, so auch Journalist*innen. Ob dies zulässsig ist, soll am Mittwoch am Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden.

„Strafrechtlich herrscht schon länger Einigkeit bei den Staatsanwaltschaften Erkelenz und Mönchengladbach: Das Betreten des Tagebaugebietes an jenem Tag im August 2015 ist mangels Umfriedung nicht als Hausfriedensbruch zu werten. Dass RWE dennoch weiterhin an seinen zivilrechtlichen Forderungen selbst gegen journalistisch tätige Menschen festhält, soll die Öffentlichkeit davon abhalten zu erfahren, welche Zerstörung lokal und weltweit durch den Abbau der Kohle entsteht.“, bezieht sich die Beklagte auf die Tatsache, dass im Jahr 2017 bereits mehrere Anklagen auf Haus- und Landfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 eingestellt oder mit Freispruch der Angeklagten abgeschlossen wurden.

Es sind alle herzlich eingeladen, dem Prozess beizuwohnen.

Unser Jahresrückblick 2017

Das Jahr 2017 war für die Klimagerechtigkeitsbewegung außerordentlich intensiv, aufregend und erfolgreich. Hier bieten wir einen kleinen und völlig unvollständigen Rückblick der Highlights im Rheinland und darüber hinaus.

Gleichzeitig wollen wir damit den Appell verbinden: Spendet für die Repressionskosten! Die zivilrechtlichen Folgen der Aktionen für Klimagerechtigkeit sind außerordentlich teuer, und die betroffenen Aktivist*innen dürfen damit nicht allein gelassen werden!

„Germany’s next Wendland“ (DLF)

Der Widerstand gegen die zerstörerische Kohleverstromung im Rheinland ist in diesem Jahr nicht nur enorm gewachsen, sondern auch noch vielfältiger geworden. Mit unzähligen Aktionsformen haben wir gezeigt: Kohleausstieg ist Handarbeit!

Am 1. April startete die Klimabewegung im Rheinland mit einem Frühlingsfest inklusive Kohlezugblockade im Kölner Stadtwald. Ebenfalls im April wurde die RWE-Jahreshauptversammlung besucht und dem Konzern ein Ultimatum gestellt.

Im Mai und im Juni blockierten unsere Freund*innen in Wien, Amsterdam und dem tschechischen Braunkohlerevier klimazerstörerische Infrastruktur.

Im August starteten im rheinischen Revier die bisher größten Aktionstage gegen Braunkohle, tausende Menschen beteiligten sich an den Protesten:
3000 rot gekleidete Personen zogen mit einer riesigen Menschenkette eine schützende „Rote Linie“ vor den Hambacher Forst. Tausende Aktivist*innen von „Ende Gelände“ blockierten an zwei Tagen die Gleise der Kohlebahnen, RWE musste vier Kraftwerksblöcke für 20 Stunden drosseln.
Am Samstag blockierten 150 Menschen bei „kohle erSETZEN“ alle Straßenzufahrten des Kraftwerks Neurath. Im Rahmen der Kampagne „Zucker im Tank“ organisierten sich mehr als ein Dutzend Kleingruppen mit direkten Aktionen auf Schienen, im Tagebau und in der Luft.
Gleichzeitig waren das Klimacamp im Rheinland mit dem angegliederten Connecting Movements Camp und das camp4future zentrale Orte der Bewegung für Vernetzung, Bildung und das (Er-)leben konkreter Alternativen.

Ohne Verschnaufpause ging es direkt in die Vorbereitungen der Proteste anlässlich der UN-Klimaverhandlungen in Bonn im November:
Am Vortag der Konferenz sagten wiederum tausende Menschen „Ende Gelände“ im Tagebau Hambach und stoppten für einen Tag die riesigen Bagger von RWE nur 50 Kilometer vom Tagungsort der UN-Delegierten.
Zehn Tage später, vor dem Abschluss der Konferenz, besetzten Kleingruppen als „WEshutdown“ das Kraftwerk Weisweiler und zwangen RWE zur fast vollständigen Abschaltung.
Am letzten Tag der UN-Verhandlungen drangen Aktivist*innen von JuNePA mit einem 100 Meter langen Banner in den Tagebau Hambach ein.
In Bonn wurden Alternativen durch den People’s Climate Summit und eine Großdemo mit 25 000 Menschen aufgezeigt.

Ende November schlossen sich hunderte von Menschen der Waldbesetzung im Hambacher Forst an, um die jährliche Rodung des Waldes für den Tagebau zu verhindern. Nach zwei Tagen Fällarbeiten unter massivem Polizeischutz stoppte ein Gericht bis auf Weiteres die Zerstörung.

Für die UNTENLASSEN-Kampagne selbst war es ebenfalls ein aufregendes Jahr: Im Februar sind wir nach einigen Monaten Vorbereitung mit unserer Website untenlassen.org an den Start gegangen und haben seitdem (mal mehr, mal weniger) intensive Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Im Oktober konnten wir vermelden, eine erste große Aufgabe gestemmt zu haben: die Übernahme der Kosten (20.000 Euro) rund um acht Zivilklagen, die RWE nach einer Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris angestrengt hatte.

Damit solche Unterstützungen auch weiterhin möglich sind, sind wir dringend auf eure großen und kleinen Spenden angewiesen:
Konto: Spenden & Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5FXXX
Bank: Volksbank Mittelhessen
Betreff: UNTENLASSEN
Wir haben leider keinen gemeinnützigen Verein im Rücken, der es uns ermöglichen würden, Spendenquittungen auszustellen. Wir setzen darauf, dass ihr euch davon nicht abschrecken lasst.

Unterstützen könnt ihr uns auch, indem ihr unsere Kampagne bekannter macht. Dazu könnt ihr Flyer und Poster bei info [at] untenlassen.org (Public Key) bestellen.

Auf ein widerständiges Jahr 2018!

Erste Zivilverfahren zu Niederaußem-Aktion abgeschlossen

Dank zahlreicher Spender*innen ist die UNTENLASSEN-Kampagne jetzt in der Lage, acht von Zivilklagen Betroffene unterstützen zu können. Die Betroffenen hatten eine Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris begleitet. Obwohl keine*r der Beklagten direkt an der Blockade beteiligt war, erhob RWE einen sehr weitgehenden Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich nicht nur auf den konkreten Vorfall, sondern auf jegliche denkbare Protestaktion auf allen RWE-Betriebsflächen. Die Betroffenen hatten sich zunächst geweigert, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.

Das zuständige Landgericht Köln folgte jedoch der Argumentation von RWE wie schon in anderen Fällen vorher. Auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Köln, signalisierte, dass es ebenso entscheiden würde. Daraufhin entschlossen sich die Aktivist*innen zähneknirschend, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Anwält*innen und den Antirepressionsstrukturen.

Im Verlauf der strapaziösen juristischen Auseinandersetzung gelang es zumindest, den von RWE behaupteten, völlig überzogenen Streitwert von 50.000 Euro auf 25.000 Euro zu halbieren.
Im Endeffekt verursachten die Klagen für die acht Betroffenen Kosten von insgesamt 20.000 Euro. Diese beinhalten sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für die RWE-Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (hier finden sich Informationen über deren sonstige Betätigungen) – und nicht zu vergessen die Kosten für die eigenen Anwält*innen.

UNTENLASSEN bedankt sich bei allen, die die Kampagne mit kleinen und großen Spenden, mit Soli-Parties und -Aktionen und allen sonstigen Solidaritätsbekundungen bisher unterstützt haben!
Die Kampagne hat eine erste große Aufgabe gestemmt, ist aber natürlich längst nicht vorbei: Die zivilrechtliche Repression, zum Beispiel wegen Ende Gelände 2015, läuft weiter und ein Ende ist nicht abzusehen, denn mit der Dringlichkeit der Klimakrise verstärkt sich auch unser Widerstand gegen den verursachenden fossilen Kapitalismus.

Eure Unterstützung ist also nach wie vor dringend notwendig!

Workshop zu Unterlassungserklärungen auf dem Klimacamp

Am Dienstag, den 22.8., findet von 15 bis 17:30 Uhr auf dem Klimacamp im Rheinland ein Workshop zu Unterlassungserklärungen statt. Aus der Workshop-Beschreibung:

Wie wer wo was unterlassen? Einige Aktivist*innen haben in den letzten Jahren eine Unterlassungserklärung von der RWE-Kanzlei geschickt bekommen, auch die ersten Zivilprozesse dazu laufen schon.
Aber was ist eigentlich eine Unterlassungserklärung und was kann passieren, wenn mensch sie nicht unterschreibt? Und kann mensch trotz unterschriebener Unterlassungserklärung trotzdem weiterhin Aktionen machen? Mit diesen und euren Fragen werden wir uns im Workshop beschäftigen.

Der Workshop wird vom Legal Team angeboten, auch Vertreter*innnen der Untenlassen-Kampagne werden vor Ort sein. Ihr seid herzlich eingeladen teilzunehmen!

Infos zum Camport und zur Anreise

Weitere Freisprüche in Hausfriedensbruch-Verfahren

Nimm das, RWE: Erneut wurden drei Klima-Aktivist*innen vor Gericht freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren (Bericht in RP Online vom 02.06.2017). Damit erwiesen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 zum wiederholten Mal als strafrechtlich nicht verfolgbar.

Aber auch ein anderer Ausgang der Prozesse hätte nichts daran geändert, dass das Weltklima unverhandelbar bleibt – ob mit oder ohne Segen der Gerichte (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 01.06.2017).

Juristisch mögen die strafrechtlichen Freisprüche leider keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Unterlassungserklärungen haben, die RWE parallel einfordert. Kleine Siege gegen RWEs Einschüchterungstaktik sind sie aber in jedem Fall.

Freispruch für Ende-Gelände-Aktivist*innen

Gut gelaunt und kämpferisch nach dem Prozess vor dem Amtsgericht in Grevenbroich

Parallel zu den Zivilklagen lässt RWE Klima-Aktivist*innen auch strafrechtlich verfolgen: Zurzeit finden an den Amtsgerichten Erkelenz und Grevenbroich Strafprozesse wegen angeblichen Hausfriedensbruchs im Rahmen der Ende-Gelände-Aktion 2015 statt. Ein Verfahren in Erkelenz endete mit vier Freisprüchen, da der Tagebau Garzweiler nicht komplett umfriedet ist – eine juristisch notwendige Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 10.05.2017).

Auch in einem weiteren Hausfriedensbruch-Prozess – diesmal vor dem Amtsgericht Grevenbroich – zeichnet sich ein Freispruch ab, die Richterin verwies explizit auf das zwei Tage zuvor ergangene Urteil in Erkelenz. Der Prozess wurde auf den 1. Juni 2017 vertagt (Bericht in RP Online vom 12.05.2017).

„Bisher erweisen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 als strafrechtlich nicht verfolgbar. Wir wissen, dass Widerstand gegen den Abbau und die Verstromung von Braunkohle legitim ist; dass uns nun auch die Gerichte Recht geben, freut uns natürlich. Umso unfassbarer ist, dass RWE Zivilklagen gegen Aktivist*innen anstrebt; wo doch das vermeintliche Vergehen strafrechtlich absolut nicht zu ahnden ist. Auf dieses Unrecht sollte der Gesetzgeber vielleicht mal ein Auge werfen, anstatt zuzulassen, dass RWE weiterhin Klima, landwirtschaftliche Flächen und nicht zuletzt den Wohnraum tausender Menschen zerstört“, so Joachim Hesse von Ende Gelände.

Hör-Tipp: Radio-Interview zu Ende Gelände und UNTEN LASSEN

Im Interview mit dem „Anti-Atom-Radio Gegen Alles und für die Umwelt“ berichten zwei Aktivisten über die Klimabewegung, Ende Gelände und die Repression durch RWE, die Unterlassungsverpflichtungserklärungen und die Kampagne dagegen (09:47 min bis 25:32 min). Ein guter Überblick – reinhören lohnt sich!


Das Anti-Atom-Radio ist eine regelmäßige Sendung vom anti atom plenum berlin.