Tear Down Tönnies!

Tönnies verklagt Aktivist*innen

Der Fleischkonzern Tönnies verklagt Aktivist*innen von Tear Down Tönnies nach einer Schlachthof-Blockade 2019 auf Schadensersatz und Unterschreiben einer Unterlassungserklärung. Alleine die bisher angefallenen Gerichtskosten belaufen sich auf ca. 30.000 Euro.

Nun gibt es eine Spenden-Kampagne, über die die betroffenen Aktivist*innen unterstützt werden können (die Spenden werden keinesfalls an Tönnies oder dessen Anwält*innen gehen).

Die Aktivist*innen freuen sich über jede Unterstützung, ob Spende, Solidaritätsaktion oder die Verbreitung des Spendenaufrufs.
Kriminell ist das System Tönnies und nicht der Widerstand dagegen.

Weitere Infos: https://teardowntoennies.noblogs.org/

Repressionen nach der Bankenblockade 2019 in der Schweiz

Der Text ist aus Sicht deutscher Aktivist*innen geschrieben und hat einen Fokus auf die Ereignisse in Basel. Ganz unten findet ihr Links zu weiteren Artikeln zum Thema sowie die Möglichkeit, für die laufenden Rechtskosten zu spenden!

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass am 8. Juli die UBS Bank in Basel und die Credit Suisse in Zürich von ca. 200 Aktivist*innen blockiert wurden. Unter dem Motto „Fossil Banks – too big to stay“ sollte die Aktion im Rahmen der Aktionstage des Collective Climate Justice Basel aufzeigen, was für einen großen Anteil der Schweizer Bankensektor an der Investition in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien hat. Mit der Blockade sollte darauf aufmerksam gemacht und das business-as-usual der Banken verhindert werden. Über 7 Stunden lang wurden in Basel mehrere Eingänge der Banken blockiert und Mitarbeitende nur heraus- aber nicht hereingelassen. Nach einigen Stunden stellte die UBS Strafanträge und ließ die Aktivist*innen gewaltsam räumen. Besonders Aktivist*innen, die sich vor dem Gebäude angekettet hatten, wurden mithilfe von Schmerzgriffen, psychischem Druck und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – auch Presse wurde auf große Distanz gehalten – geräumt und festgenommen. 37 Menschen in Basel und 64 in Zürich kamen in Gewahrsam und verbrachten unter belastenden und teils rechtswidrigen Bedingungen bis zu 48 Stunden im Knast.

Dort wurden eine Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung durchgeführt und DNA entnommen. Außerdem bekamen die Aktivist*innen direkt einen Strafbefehl ausgehändigt, zum Teil mit Freiheitsstrafen von bis zu 120 Tagen und hohen Bearbeitungsgebühren von fast 1.000 Franken. Eine Person in Zürich wurde von einem Zwangsmaßnahmengericht in Untersuchungshaft gesteckt, da die Person sich hartnäckig weigerte, die Personalien anzugeben. Allen Personen ohne Schweizer Pass wurden über das Ausländerrecht eine sofortige Ausweisung aus dem Land angeordnet – plus 1-3 Jahre Einreiseverbot. Da diese Strafe sofort vollzogen wurde, konnten Rechtsmittel nur im Nachhinein eingelegt werden, außerdem wurden eine Vernetzung und Möglichkeiten der Solidarität eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Wer in die Schweiz einreist, hat sich gefälligst konform zu verhalten.

Was seitdem passiert ist – Strafbefehle

Nach den Strafbefehlen, die bereits in der GeSa in Basel ausgestellt wurden, sind in Freiburg die ersten Strafbefehle (ohne vorherige polizeiliche Vorladung) ab Oktober 2019 angekommen. Die (immer gleichen) Vorwürfe: Hausfriedensbruch, Nötigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung (aus „öffentlicher Zusammenrottung“ und mit großem Schaden). Hausfriedensbruch fällt unter das Zivilrecht, die restlichen Vorwürfe sind sogenannte Offizialdelikte, d.h. sie werden vom Staat verfolgt. Aufgrund des „großen Schadens“ (nach eigener finanzieller Einschätzung fordert die UBS Bank 81.000 Franken als Schadensersatz für angebliche Beschädigungen) ist auch der Vorwurf der Sachbeschädigung Offizialdelikt. Die Bestrafung: 120 Tagessätze á 30 Franken = 3600 Franken (aufgeschoben auf eine Probezeit von 2 Jahren, d.h. falls mensch in dieser Zeit keine weiteren Straftaten in der Schweiz begeht, muss die Summe nicht bezahlt werden), außerdem eine Buße von 900 Franken plus Bearbeitungsgebühren von ca. 300 Franken.
Diese schwerwiegenden Vorwürfe und die hohe Bestrafung zeigen eindeutig, dass die Basler Staatsanwaltschaft eine abschreckende Wirkung für mögliche zukünftige Aktionen erzielen möchte, die die Schweiz an einer empfindlichen Stelle treffen – den heiligen Banken. Die wachsende Klimagerechtigkeitsbewegung in der Schweiz soll eingeschüchtert und kriminalisiert werden. Nach Eintreffen der Strafbefehle in Freiburg wurde versucht, alle betroffenen Personen zu erreichen, um gemeinsam koordiniert und unterstützend weiter vorgehen zu können. Die Meisten haben Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl. Dies sehen wir, sofern es individuell als möglich wahrgenommen wird, als wichtigen politischen Schritt: Ein Gerichtsprozess macht es den Banken sowie der Staatsanwaltschaft unbequem, und er wird noch einmal Öffentlichkeit generieren für die Kernbotschaften der Aktivist*innen: Der Protest war angesichts der Klimakrise legitim, und nicht wir sollten zur Verantwortung gezogen werden, sondern die Akteure, die den Klimawandel verursachen. Da viele Menschen in der Schweiz nicht wissen, ob und wie sie Einspruch gegen einen Strafbefehl erheben können, werden ca. 90% aller Strafbefehle angenommen (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessrecht_(Schweiz) unter „Kritik“) – auch dieses Muster gilt es, zu kritisieren.

Was seitdem passiert ist – Vorladungen (= DNA Profil oder Strafe annehmen)

Einige Monate, nachdem von den meisten Personen Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt wurde, folgten ab Januar 2020 „Einladungen“, zur Staatsanwaltschaft nach Basel zu kommen, um bezüglich des Falles verhört zu werden. Wie ironisch der Wortlaut der „Einladung“ ist, zeigt sich daran, dass das Erscheinen bei dieser Vorladung obligatorisch ist. Bleibt mensch ohne (gute) Begründung fern, wird die Einsprache automatisch zurückgezogen und mensch wird auf Basis des Strafbefehls rechtskräftig verurteilt. Dazu kommt, dass es in der Schweiz gängige Praxis ist, bei solchen Vorladungen eine ED-Behandlung und DNA-Entnahme durchzuführen – dies sei laut entsprechender Verfügung notwendig für „die Identifizierung sowie Sachverhaltsabklärungen beziehungsweise für allfällige spätere Verfahren“. Im Klartext: die DNA-Profile werden in die Schweizer Datenbank gegeben und können in diesem Fall vermutlich 5 Jahre lang (siehe https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031383/index.html) herangezogen werden. Dieses Vorgehen wurde allerdings in der Vorladung selbst nicht angekündigt und war uns nur bekannt aus Berichten der Schweizer Betroffenen, deren Vorladungstermine bereits früher begonnen hatten. So befanden sich die Beteiligten in der Zwickmühle: entweder zur Vorladung erscheinen und ED-Daten sowie DNA-Profile abgeben, oder nicht erscheinen und auf Grundlage des Strafbefehls verurteilt werden – mit einem Strafmaß, dass dann auch Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis finden würde.

So wie sich das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft von Anfang an willkürlich von Person zu Person unterschied, wählten auch die von der Repression betroffenen Menschen unterschiedliche Wege, mit den Vorladungen umzugehen. Oft konnten sie unter Angabe von Krankheit oder wichtigen Terminen um eine kurze Zeit verschoben werden, dies war aber nicht unbegrenzt möglich. Auch die Methoden der Staatsanwaltschaft bei der Vorladung selbst variierten stark und reichten von scheinbarer Freundlichkeit zu subtiler Manipulation und schließlich Gewaltandrohungen. Die vorgeladenen Menschen machten vom Prinzip der Aussageverweigerung Gebrauch und sagten nix.

ED & DNA – Praxis

Allen Menschen, die zur Vorladung erscheinen mussten, wurde im Zuge der Vorladung DNA abgenommen und eine ED-Behandlung durchgeführt. Gleiches gilt für alle Aktivist*innen, die direkt nach der Aktion in Gewahrsam genommen wurden. Diese Vorgehensweise massenhafter Datensammlung gilt es zu skandalisieren.

Zurzeit wurden gegen alle ED-Behandlungen und DNA-Entnahmen Beschwerde eingelegt. Drei dieser Beschwerden sollen als exemplarische Fälle gerichtlich angefochten und im Notfall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg weitergeführt werden. Die restlichen Beschwerden sind bis zu einer gerichtlichen Entscheidung dieser drei Fälle sistiert, d.h. vorerst pausiert. Ziel ist es, die gängige Praxis der präventiven DNA-Entnahme in der Schweiz aufzubrechen.

Im politischen Kontext Deutschlands erscheint die niedrigschwellige Möglichkeit der DNA-Entnahme und die Aufnahme des DNA-Profils in eine bundesweite Datenbank zwar (noch) schwer vorstellbar, allerdings werden auch hier vermehrt Stimmen laut nach mehr Überwachung, Kontrolle und Sicherheit. In Berlin ist es in den letzten Jahren beispielsweise zunehmend zur gängigen Praxis geworden, im großen Stil DNA von linken Aktivist*innen zu nehmen. Umso wichtiger ist der Widerstand gegen solche autoritären Sicherheitspolitiken, wo immer sie sich zeigen.

Ausblick

Voraussichtlich (so weit mensch das in diesen Zeiten sagen kann) wird es in den kommenden Monaten zu Prozessen kommen, in denen über die Aktion verhandelt werden wird. Noch stehen keine Termine fest, aber die meisten Vorladungen sind bereits gewesen und der Ermittlungsvorgang nähert sich damit dem Ende. So wie es aussieht, wird die Staatsanwaltschaft versuchen, das Konzept der Mittäter*innenschaft anzuwenden: damit muss sie individuellen Personen keine konkreten Straftaten wie Sachbeschädigung nachweisen, sondern es reicht allein die Anwesenheit am Tatort, in „öffentlicher Zusammenrottung“, um als schuldig zu gelten. Ähnlich ging die Staatsanwaltschaft bereits 2018 im Fall der sogenannten „Basel 18“ vor, bei dem bereits SMS-Verkehr zu den „falschen“ Personen am Vorabend des Tatvorwurfes ausreichte, um besagte Mittäter*innenschaft zu konstruieren (mehr Infos z.B. hier: https://antirepbasel.noblogs.org/post/2018/10/29/tag-4-prozess-gegen-die-basel-18/]. Hier könnte sich eine Tendenz abzeichnen, die ultimativ auf die Abschreckung und Kriminalisierung linker Bewegungen abzielt.

Abschließend lässt sich sagen, dass in den kommenden „Bankenprozessen“ Fragen höchster politischer Relevanz verhandelt werden. In der Schweiz, aber auch darüber hinaus, hat die Klimastreik-Bewegung (verstanden als Klimaschutz) stark an gesellschaftlicher Anerkennung und Legitimation gewonnen. Sobald sich diese Bewegung aber als Klimagerechtigkeitsbewegung definiert und damit als Teil linksradikaler, emanzipatorischer Politik, antwortet der Staat mit Repression und Einschüchterung. Die Repression nach den Aktionstagen kann auch als Warnung an die Aktivist*innen verstanden werden: Wagt es bloß nicht, die ausgetrampelten Pfade bloßen Protests zu verlassen. Andererseits scheinen im Klima-Kontext eben diese Aktionsformen jenseits legalen Protests gesellschaftlich zumindest diskutiert und teilweise akzeptiert zu werden. So wurden Aktivist*innen, die im Rahmen einer Klimaaktion Tennis in der Credit Suisse Bank in Lausanne gespielt hatten, im Januar 2020 überraschend freigesprochen. Der Richter sprach von einem „Rechtfertigenden Notstand“: die Aktion sei der einzige wirksame Weg gewesen, notwendige mediale Aufmerksamkeit zu erhalten für die Verstrickung der Bank in den Klimawandel. Der Diskurs bewegt sich derzeit also zwischen dem Versuch der Kriminalisierung einerseits, und wachsender Legitimität andererseits.

Soli & Antirep

Abschließend möchten wir einige Sätze zur politischen Arbeit rund um Repression sagen. Im Nachgang der Aktion hat sich aus dem Basler „Collective Climate Justice“ eine Gruppe formiert, die sich intensiv mit der Repression beschäftigt und Betroffene unterstützt. In Zuge dessen wurde direkt eine Spendenkampagne gestartet, mit der ca. 50.000 Franken für die laufenden Prozesskosten und Strafbefehle gesammelt wurde. Außerdem gab es in der Schweiz viel Öffentlichkeitsarbeit und Soli-Partys, Soli-Kneipen etc. zum Thema. Vielen lieben Dank an die, die diese wertvolle und oft undankbare Arbeit machen!

Einige der von Repressionen betroffenen Menschen

Spenden

Es wird weiterhin Kohle für die laufenden Rechtskosten benötigt.
Bitte spendet an das Vereinskonto des Collective Climate Justice:
IBAN: CH91 0839 2000 1570 7530 3
Empfänger: Recht auf Stadt für Alle
[Breisacherstrasse 60, 4057 Basel]

Neue zivilrechtliche Einschüchterungsversuche durch RWE

Im Vorfeld der diesjährigen Ende-Gelände-Aktion vom 19.-24. Juni im Rheinischen Braunkohlerevier hat sich RWE für neue Varianten im schäbigen Unterlassungserklärungs-Business entschieden:

Die notorische Großkanzlei Redeker Sellner Dahs  verschickte im Auftrag von RWE eine Unterlassungsverpflichtungserklärung an Ende-Gelände-Pressesprecherin Kathrin Henneberger und fordert von Ende-Gelände-Aktivist Daniel Hofinger eine Vertragsstrafe über 50.000 Euro wegen angeblicher Verletzung einer Unterlassungserklärung. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er auf Twitter und bei Veranstaltungen zu Blockaden und zivilem Ungehorsam gegen RWE-Inftrastruktur aufgerufen hätte und dass damit eine „Störung des Betriebsablaufs“ gegeben sei, deren Unterlassung er mit seiner Unterschrift erklärt habe (hier das Schreiben der Kanzlei: Seite 1 und Seite 2).

Reagiert wurde auf diese Einschüchterungsversuche mit klaren Statements, einer Crowdfunding-Kampagne und der #JetztErstGrundRecht-Petition.
Nach dem Motto: Wir lassen uns von RWE nicht mundtot machen!

UNTENLASSEN solidarisiert sich mit den beiden Aktivist*innen von Ende Gelände und allen weiteren Betroffenen!

UNTENLASSEN nicht UNTERLASSEN – 2 Jahre gegen Repression durch Zivilklagen

Die Kampagne UNTENLASSEN gibt es seit Februar 2017. Wir unterstützen Menschen, die wegen ihres Einsatzes für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit zivilrechtlich von Konzernen wie RWE und Vattenfall verklagt werden. Wir haben uns eingearbeitet in die Themen Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage und neuerdings auch in das Thema Schadensersatzklage. Nach zwei Jahren Kampagnenarbeit möchten wir eine erste Bilanz ziehen.

Die Frist für zivilrechtliche Schritte gegen die Aktionen während des Klimacamps 2015 im Rheinland sind inzwischen verjährt und die große Klagewelle ist ausgeblieben dank dem juristischen und öffentlichen Druck, den wir alle gemeinsam aufbauen konnten.

Wir konnten schon einige Klagen abwenden oder eindämmen, indem wir nicht einfach hingenommen haben, was uns die Konzerne an überzogenen Geldforderungen und Unterlassungserklärungen hingeknallt haben. Wir UNTERLASSEN eben nicht weitere Aktionen für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit, sondern stehen zusammen, wenn einige von uns in den finanziellen Ruin getrieben werden sollen, um uns alle damit einzuschüchtern.

Dafür ein fettes Dankeschön an alle, die uns aktiv unterstützt haben – durch Rat und Tat, durch Spenden und Mut zureden, durch Infostände, Veranstaltungen, durch Vernetzung verschiedener Antirepressionsgruppen, durch Recherche im Paragraphenwust, durch das Basteln unserer informativen Website und Social-Media-Präsenz, durch Graphikdesign und Kunst, durch Informationen von anderen Betroffenen, die mit uns zusammen gearbeitet haben, und vieles mehr.

Bisher konnten wir in folgenden Fällen mit insgesamt knapp 28.000 Euro finanziell unterstützen:

  • Acht Leute, die eine Blockadeaktion 2015 vor dem Kraftwerk Niederaußem in NRW begleitet haben, weigerten sich, eine sehr umfassende Unterlassungserklärung von RWE zu unterschreiben. Nachdem eine Unterlassungsklage beim Landgericht Köln mit 50.000 Euro Streitwert ins Haus flatterte und keine Prozesskostenhilfe bei Landgericht und Oberlandesgericht gewährt wurde, entschieden sie sich zu unterschreiben. Der Streitwert konnte durch eine Streitwertbeschwerde auf 25.000 Euro halbiert werden. Die Kosten von insgesamt ca. 20.000 Euro wurden von UNTENLASSEN übernommen.
  • Während des Klimacamps im Rheinland 2015 gab es eine erfolgreiche „Ende Gelände“-Massenaktion in der Braunkohlegrube Garzweiler. UNTENLASSEN hat bisher vier Personen, die daraufhin Unterlassungserklärungen gefolgt von Zivilklagen vor dem Landgericht Mönchengladbach bekommen haben, finanziell unterstützt. Im Endeffekt sahen sich alle Personen gezwungen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dabei fielen unterschiedliche Kosten an:
    • Ein Prozess endete mit der Feststellung des Landgerichts, dass die Unterlassungsklage von RWE zu umfangreich war. Das LG bestätigte aber den Streitwert von 50.000 Euro und schlug eine Kostenteilung vor, die beide Seiten angenommen haben. Anschließend hat die betroffene Person erfolgreich Streitwertbeschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt: Der Streitwert wurde damit von 50.000 auf 5.000 Euro reduziert. Bisher sind 300 Euro Gerichtskosten angefallen, die von UNTENLASSEN übernommen wurden.
    • Eine Person musste Kosten von 2077,90 Euro tragen, die von UNTENLASSEN übernommen wurden.
    • Eine Person musste 2790,40 Euro zahlen. 500 Euro bezahlte die Person selbst, der Rest wurde von UNTENLASSEN übernommen.
    • RWE setzte sich mit einer weiteren Klage durch und die betroffene Person musste daraufhin 3200 Euro zahlen. Nachdem sie erstmal abwartete, was passiert, hat der Gerichtsvollzieher das Geld eingezogen. UNTENLASSEN hat die Kosten übernommen.
  • Während des Klimacamps in der Lausitz 2016 haben sich Leute an die Gleise der Kohlebahn gekettet. Die Forderung aus der Schadensersatzklage für Gleisbauarbeiten durch die LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG) wurde akzeptiert und mit 600 Euro zur Hälfte von UNTENLASSEN bezahlt.
  • Einer der noch laufenden Fälle, die UNTENLASSEN unterstützt, ist die Schadensersatzklage über zwei Millionen Euro gegen Aktivist*innen der Kampagne #WeShutDown, die während der UN-Klimakonferenz in Bonn 2017 das Kraftwerk Weisweiler durch eine Blockade lahmlegten. Spenden werden für Kampagnenarbeit und Prozessführung gesammelt und ausdrücklich nicht für die Schadensersatzforderung von RWE eingesetzt.

Damit solche Unterstützungen auch zukünftig möglich sind, brauchen wir eure Hilfe.

We Don’t Shut Up! – Solidarität mit #WeShutDown

Massive Repression gegen Aktivist*innen der Kraftwerksbesetzung in Weisweiler ++++ 2 Millionen Euro Schadensersatz gefordert

Im November 2017 fand die UN-Klimakonferenz COP23 in Bonn statt. Begleitet wurde diese von vielseitigem Protest: Demonstrationen, kreativen Aktionen, Reden, einer Ende-Gelände-Massenaktion und einem Gegengipfel. Am 15.11.2017 besetzten Aktivist*innen frühmorgens Bagger und Förderbänder des Braunkohlekraftwerks Weisweiler, blockierten dort mit technischen Hilfsmitteln über mehrere Stunden die Kohlezufuhr und erzwangen das beinahe vollständige Abschalten des Kraftwerks. Dazu brauchten sie nicht viel mehr als etwas Entschlossenheit und eine gute Vorbereitung.

Da die Stromversorgung nicht beeinträchtigt war, konnte mit der Aktion auch gezeigt werden, dass ohne das Kraftwerk nirgendwo „die Lichter ausgehen“, auch wenn RWE und dem Konzern wohlgesonnene Politiker*innen dies gerne behaupten.

Am selben Tag erklärte die „Klima“-Kanzlerin Merkel bei den UN-Verhandlungen den Klimawandel zur Schicksalsfrage der Menschheit, ohne dabei ein Wort über einen Kohleausstieg zu verlieren.

Inzwischen haben einige Aktivist*innen Post bekommen. Ihnen wird Störung öffentlicher Betriebe, Widerstand und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Neben diesen strafrechtlichen Vorwürfen fordert RWE zum ersten Mal im ganz großen Stil Schadensersatz von den Aktivist*innen ein – zwei Millionen Euro hätten sie gern.
Auch ein Journalist, der die Aktion begleitete, um zu berichten, ist von der Schadensersatzklage betroffen. Ihm wird die journalistische Tätigkeit abgesprochen und auch er wird wegen Hausfriedensbruchs angeklagt.

Die Klimagerechtigkeitsbewegung mit ihren Gleisblockaden, Baumhäusern, Roten Linien, Kraftwerksblockaden, Hausbesetzungen, Demos und vielem, vielem mehr ist RWE längst gefährlich geworden. Deswegen versucht uns dieser Scheißkonzern nun mit Schadensersatzforderungen einzuschüchtern.

Doch es bleibt dabei: Eure Repression wird uns nicht aufhalten!
Am Montag, den 25. Februar 2019, werden wir mit einer kleinen Kundgebung vor dem Kraftwerk in Weisweiler die Kampagne „We Don’t Shut Up“ starten und die Schadensersatzforderung öffentlich machen. RWE und die anderen Klimakiller sollen merken, dass sie mit Klagen Aufmerksamkeit erzeugen, die sie nicht haben wollen. Wir werden den Prozess nutzen, um RWE anzuprangern für die weltweite Vernichtung von Lebensgrundlagen und um unsere Forderung eines sofortigen Kohleausstiegs zu verbreiten.
Ihr könnt uns ab diesem Tag unterstützen in dem ihr Freund*innen davon erzählt, Veröffentlichungen verbreitet, Journalist*innen darauf aufmerksam macht und den letzten Kohlestrom-Kund*innen klarmacht, dass sie endlich wechseln müssen. Wir wollen auch versuchen, Soli-Statements von Klimawissenschaftler*innen zu organisieren. Wenn ihr da Kontakte habt, meldet euch gern!

Aber die beste Solidarität für die Betroffenen ist: Weitermachen! Lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen!

Gerade die letzten Wochen haben gezeigt: Menschen blockieren weiter die fossilen Industrien für Klimagerechtigkeit und das gute Leben für Alle. Kohleausstieg bleibt Handarbeit! Die Fähigkeiten, die wir für dafür benötigen, kann fast jede*r, der*die diesen Text liest auch lernen. Und zu jeder Aktion gehören auch Menschen in Vorbereitung und Support, die notwendig für das Gelingen sind.

Bildet Banden, macht euch schlau, plant Aktionen und bereitet euch auf mögliche Repressionen vor.

Die Angeklagten von WeShutDown freuen sich über eine solidarische Begleitung der anstehenden Prozesse. Wir halten euch über Termine etc. auf dem Laufenden.

System Change not Climate Change!

Kontakt: wedontshutup [at] riseup.net

Weitere Infos zur Aktion und zu den Prozessen findet ihr hier:
Pressespiegel der Aktion:
https://www.zuckerimtank.net/?page_id=958&lang=de
Fotostrecke:
http://stories.jannisgrosse.de/stories/blockade-des-braunkohlekraftwerks-weisweiler/

Pressemitteilung: Massive Repression gegen Klimaaktivist*innen

RWE fordert über 2 Millionen Euro Schadensersatz für Blockade des Kraftwerks Weisweiler 2017 +++ Aktion zur Klimakonferenz zwang RWE ihr drittgrößtes Kohlekraftwerk herunterzufahren +++ Aktion verhinderte Emission von über 27.000 Tonnen CO2 +++ Auch strafrechtliche Verfolgung +++ Aktivist*innen: „Repression kann diese Bewegung nicht aufhalten“

Europas größter CO2-Emittent, der Energie-Konzern RWE, verklagt fünf Klimaaktivist*innen und einen Journalisten auf Schadensersatz in Höhe von 2,07 Millionen Euro. Die Aktivist*innen von „WeShutDown“ hatten am 15. November 2017 frühmorgens Förderbänder und Bagger im Braunkohlekraftwerk Weisweiler bei Aachen blockiert und damit die fast vollständige Abschaltung des Großkraftwerks erreicht. Zeitgleich tagte die 23. Klimakonferenz der UN in Bonn.

Jetzt versucht RWE offenbar die Anti-Kohle-Bewegung abzuschrecken und fordert zum ersten Mal im großen Stil Schadensersatz von Aktivist*innen. Die Betroffenen zeigen sich davon unbeeindruckt: „Das kann unsere Bewegung nicht aufhalten. Der Klimawandel wartet nicht. Kohlekraftwerke müssen sofort stillgelegt werden. Solange das nicht erreicht ist, wird es Blockaden und andere Aktionen geben“, sagt Aktivistin Cornelia. Die Aktivist*innen haben Widerspruch gegen die Klage eingereicht.

Auch ein Journalist, der die Aktion in Weisweiler begleitete, wird mitverklagt: Jannis Große, ein Reporter mit Schwerpunkt Klimaaktivismus und soziale Bewegungen, dokumentierte die Aktion als Unbeteiligter. Er setzt sich mit Hilfe eines Journalist*innen-Verbandes juristisch gegen die Forderung zur Wehr.

Die Aktivist*innen der Weisweiler-Blockade „WeShutDown“ bereiten sich auch auf einen Strafprozess vor. Moritz, einer der Angeklagten dazu: „Wir werden den Prozess nutzen, um RWE anzuprangern für die weltweite Vernichtung von Lebensgrundlagen und um unsere Forderung eines sofortigen Kohleausstiegs zu verbreiten.“

Die Empfehlungen der Kohlekommission lehnen die Aktivist*innen ab: „Kohlekraftwerke noch zwanzig Jahre weiterlaufen zu lassen ist Wahnsinn. Das kapitalistische Wirtschaftssystem basiert auf der Illusion von andauerndem Wachstum. Deswegen müssen wir es überwinden“, sagt Moritz.

RWE, deren drei große Braunkohlekraftwerke Weisweiler, Niederaußem und Neurath allein rund zehn Prozent der deutschen CO2-Emmissionen ausstoßen, steht immer mehr in der Kritik. Nichtsdestotrotz werden Klimaaktivist*innen mit harten Urteilen kriminalisiert: „Heute gilt unsere ganze Solidarität Eule aus dem Hambacher Forst, die gestern zu neun Monaten Haft verurteilt wurde“, sagt Cornelia.

Für kommenden Montag, den 25. Februar 2019, haben die Aktivist*innen eine Kundgebung am Kraftwerk Weisweiler angemeldet. Diese soll den Auftakt der Öffentlichkeitskampagne „We Don’t Shut Up! – Solidarität mit WeShutDown!“ bilden.

Die Aktivist*innen stehen ab sofort für Presseanfragen zur Verfügung.

Kontakt: 0177 9037599
E-Mail: wedontshutup [at] riseup.net
Twitter: @we_shut

Pressespiegel der Aktion:
https://www.zuckerimtank.net/?page_id=958&lang=de
Fotostrecke:
http://stories.jannisgrosse.de/stories/blockade-des-braunkohlekraftwerks-weisweiler/

RWE geht in Berufung

Es gibt Neuigkeiten zum Zivilprozess gegen eine journalistisch tätige Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015.

Hintergrund:
RWE hatte beim Landgericht Mönchengladbach eine Unterlassungsklage gegen die Betroffene eingereicht, da diese sich zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Ihre Personalien waren im August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy
Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

In dem Ende Mai verkündeten Urteil gab das Landgericht Mönchengladbach RWE nur in einem von mehreren Punkten Recht: Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, sämtliche kenntlich gemachten Betriebsflächen und Anlagen des Tagebaus Garzweiler zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten.

RWE hatte in der Unterlassungsklage darüber hinaus beantragt, dass die Beklagte auch die Tagebaue Hambach und Inden sowie sämtliche Betriebsflächen und Anlagen von RWE und den jährlichen Rodungsstreifen des Tagebaus Hambach nicht mehr betreten dürfe. Diese Teile der Klage wurden alle abgewiesen.

Das Landgericht erlegte die Kosten des Rechtsstreits zu 80 Prozent RWE
auf und zu 20 Prozent der Beklagten.

Gegen dieses Urteil ist RWE nun in Berufung gegangen. Wir sind gespannt, wie es am Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeht…

Zivilprozess gegen Presseteammitglied im Nachgang von Ende Gelände 2015

Am 2.5.2018 um 11:30 Uhr wird am Landgericht in Mönchengladbach die Unterlassungsklage des Bergbaubetreibers RWE gegenüber einer journalistisch tätigen Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015 verhandelt. Die Angeklagte hatte sich geweigert eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von RWE zu unterschreiben, nachdem ihre Personalien am 15. August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden waren. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

Die Entscheidung der Angeklagten, die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen, begründet sie wie folgt: „Ich habe ein Filmteam begleitet, welches die verheerenden Auswirkungen des Kohletagebaus dokumentieren wollte. Dass RWE ein Interesse daran hat, nicht nur Aktivistinnen, sondern auch Journalistinnen mundtot zu machen, mag in deren Interesse liegen – nur vom Gesetz geschützt kann das wohl nicht sein.“

Im August 2015 rief das Bündnis „Ende Gelände“ erstmalig dazu auf, massenhaft gegen die Kohleverstromung im Rheinland zu protestieren. Mehr als 1.000 Personen gingen daraufhin in den Tagebau Garzweiler und dessen Vorfeldflächen. Auch zahlreiche Presse- und Filmteams waren vor Ort, um sowohl die Zerstörung durch den Kohleabbau als auch den Protest dagegen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Viele Beteiligte und selbst Beobachter*innen erhielten daraufhin vom Bergbautreibenden RWE die Aufforderung eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben, so auch Journalist*innen. Ob dies zulässsig ist, soll am Mittwoch am Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden.

„Strafrechtlich herrscht schon länger Einigkeit bei den Staatsanwaltschaften Erkelenz und Mönchengladbach: Das Betreten des Tagebaugebietes an jenem Tag im August 2015 ist mangels Umfriedung nicht als Hausfriedensbruch zu werten. Dass RWE dennoch weiterhin an seinen zivilrechtlichen Forderungen selbst gegen journalistisch tätige Menschen festhält, soll die Öffentlichkeit davon abhalten zu erfahren, welche Zerstörung lokal und weltweit durch den Abbau der Kohle entsteht.“, bezieht sich die Beklagte auf die Tatsache, dass im Jahr 2017 bereits mehrere Anklagen auf Haus- und Landfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 eingestellt oder mit Freispruch der Angeklagten abgeschlossen wurden.

Es sind alle herzlich eingeladen, dem Prozess beizuwohnen.

Unser Jahresrückblick 2017

Das Jahr 2017 war für die Klimagerechtigkeitsbewegung außerordentlich intensiv, aufregend und erfolgreich. Hier bieten wir einen kleinen und völlig unvollständigen Rückblick der Highlights im Rheinland und darüber hinaus.

Gleichzeitig wollen wir damit den Appell verbinden: Spendet für die Repressionskosten! Die zivilrechtlichen Folgen der Aktionen für Klimagerechtigkeit sind außerordentlich teuer, und die betroffenen Aktivist*innen dürfen damit nicht allein gelassen werden!

„Germany’s next Wendland“ (DLF)

Der Widerstand gegen die zerstörerische Kohleverstromung im Rheinland ist in diesem Jahr nicht nur enorm gewachsen, sondern auch noch vielfältiger geworden. Mit unzähligen Aktionsformen haben wir gezeigt: Kohleausstieg ist Handarbeit!

Am 1. April startete die Klimabewegung im Rheinland mit einem Frühlingsfest inklusive Kohlezugblockade im Kölner Stadtwald. Ebenfalls im April wurde die RWE-Jahreshauptversammlung besucht und dem Konzern ein Ultimatum gestellt.

Im Mai und im Juni blockierten unsere Freund*innen in Wien, Amsterdam und dem tschechischen Braunkohlerevier klimazerstörerische Infrastruktur.

Im August starteten im rheinischen Revier die bisher größten Aktionstage gegen Braunkohle, tausende Menschen beteiligten sich an den Protesten:
3000 rot gekleidete Personen zogen mit einer riesigen Menschenkette eine schützende „Rote Linie“ vor den Hambacher Forst. Tausende Aktivist*innen von „Ende Gelände“ blockierten an zwei Tagen die Gleise der Kohlebahnen, RWE musste vier Kraftwerksblöcke für 20 Stunden drosseln.
Am Samstag blockierten 150 Menschen bei „kohle erSETZEN“ alle Straßenzufahrten des Kraftwerks Neurath. Im Rahmen der Kampagne „Zucker im Tank“ organisierten sich mehr als ein Dutzend Kleingruppen mit direkten Aktionen auf Schienen, im Tagebau und in der Luft.
Gleichzeitig waren das Klimacamp im Rheinland mit dem angegliederten Connecting Movements Camp und das camp4future zentrale Orte der Bewegung für Vernetzung, Bildung und das (Er-)leben konkreter Alternativen.

Ohne Verschnaufpause ging es direkt in die Vorbereitungen der Proteste anlässlich der UN-Klimaverhandlungen in Bonn im November:
Am Vortag der Konferenz sagten wiederum tausende Menschen „Ende Gelände“ im Tagebau Hambach und stoppten für einen Tag die riesigen Bagger von RWE nur 50 Kilometer vom Tagungsort der UN-Delegierten.
Zehn Tage später, vor dem Abschluss der Konferenz, besetzten Kleingruppen als „WEshutdown“ das Kraftwerk Weisweiler und zwangen RWE zur fast vollständigen Abschaltung.
Am letzten Tag der UN-Verhandlungen drangen Aktivist*innen von JuNePA mit einem 100 Meter langen Banner in den Tagebau Hambach ein.
In Bonn wurden Alternativen durch den People’s Climate Summit und eine Großdemo mit 25 000 Menschen aufgezeigt.

Ende November schlossen sich hunderte von Menschen der Waldbesetzung im Hambacher Forst an, um die jährliche Rodung des Waldes für den Tagebau zu verhindern. Nach zwei Tagen Fällarbeiten unter massivem Polizeischutz stoppte ein Gericht bis auf Weiteres die Zerstörung.

Für die UNTENLASSEN-Kampagne selbst war es ebenfalls ein aufregendes Jahr: Im Februar sind wir nach einigen Monaten Vorbereitung mit unserer Website untenlassen.org an den Start gegangen und haben seitdem (mal mehr, mal weniger) intensive Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Im Oktober konnten wir vermelden, eine erste große Aufgabe gestemmt zu haben: die Übernahme der Kosten (20.000 Euro) rund um acht Zivilklagen, die RWE nach einer Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris angestrengt hatte.

Damit solche Unterstützungen auch weiterhin möglich sind, sind wir dringend auf eure großen und kleinen Spenden angewiesen:
Konto: Spenden & Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5FXXX
Bank: Volksbank Mittelhessen
Betreff: UNTENLASSEN
Wir haben leider keinen gemeinnützigen Verein im Rücken, der es uns ermöglichen würden, Spendenquittungen auszustellen. Wir setzen darauf, dass ihr euch davon nicht abschrecken lasst.

Unterstützen könnt ihr uns auch, indem ihr unsere Kampagne bekannter macht. Dazu könnt ihr Flyer und Poster bei info [at] untenlassen.org (Public Key) bestellen.

Auf ein widerständiges Jahr 2018!