Erste Zivilverfahren zu Niederaußem-Aktion abgeschlossen

Dank zahlreicher Spender*innen ist die UNTENLASSEN-Kampagne jetzt in der Lage, acht von Zivilklagen Betroffene unterstützen zu können. Die Betroffenen hatten eine Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris begleitet. Obwohl keine*r der Beklagten direkt an der Blockade beteiligt war, erhob RWE einen sehr weitgehenden Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich nicht nur auf den konkreten Vorfall, sondern auf jegliche denkbare Protestaktion auf allen RWE-Betriebsflächen. Die Betroffenen hatten sich zunächst geweigert, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.

Das zuständige Landgericht Köln folgte jedoch der Argumentation von RWE wie schon in anderen Fällen vorher. Auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Köln, signalisierte, dass es ebenso entscheiden würde. Daraufhin entschlossen sich die Aktivist*innen zähneknirschend, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Anwält*innen und den Antirepressionsstrukturen.

Im Verlauf der strapaziösen juristischen Auseinandersetzung gelang es zumindest, den von RWE behaupteten, völlig überzogenen Streitwert von 50.000 Euro auf 25.000 Euro zu halbieren.
Im Endeffekt verursachten die Klagen für die acht Betroffenen Kosten von insgesamt 20.000 Euro. Diese beinhalten sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für die RWE-Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (hier finden sich Informationen über deren sonstige Betätigungen) – und nicht zu vergessen die Kosten für die eigenen Anwält*innen.

UNTENLASSEN bedankt sich bei allen, die die Kampagne mit kleinen und großen Spenden, mit Soli-Parties und -Aktionen und allen sonstigen Solidaritätsbekundungen bisher unterstützt haben!
Die Kampagne hat eine erste große Aufgabe gestemmt, ist aber natürlich längst nicht vorbei: Die zivilrechtliche Repression, zum Beispiel wegen Ende Gelände 2015, läuft weiter und ein Ende ist nicht abzusehen, denn mit der Dringlichkeit der Klimakrise verstärkt sich auch unser Widerstand gegen den verursachenden fossilen Kapitalismus.

Eure Unterstützung ist also nach wie vor dringend notwendig!

Workshop zu Unterlassungserklärungen auf dem Klimacamp

Am Dienstag, den 22.8., findet von 15 bis 17:30 Uhr auf dem Klimacamp im Rheinland ein Workshop zu Unterlassungserklärungen statt. Aus der Workshop-Beschreibung:

Wie wer wo was unterlassen? Einige Aktivist*innen haben in den letzten Jahren eine Unterlassungserklärung von der RWE-Kanzlei geschickt bekommen, auch die ersten Zivilprozesse dazu laufen schon.
Aber was ist eigentlich eine Unterlassungserklärung und was kann passieren, wenn mensch sie nicht unterschreibt? Und kann mensch trotz unterschriebener Unterlassungserklärung trotzdem weiterhin Aktionen machen? Mit diesen und euren Fragen werden wir uns im Workshop beschäftigen.

Der Workshop wird vom Legal Team angeboten, auch Vertreter*innnen der Untenlassen-Kampagne werden vor Ort sein. Ihr seid herzlich eingeladen teilzunehmen!

Infos zum Camport und zur Anreise

Weitere Freisprüche in Hausfriedensbruch-Verfahren

Nimm das, RWE: Erneut wurden drei Klima-Aktivist*innen vor Gericht freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren (Bericht in RP Online vom 02.06.2017). Damit erwiesen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 zum wiederholten Mal als strafrechtlich nicht verfolgbar.

Aber auch ein anderer Ausgang der Prozesse hätte nichts daran geändert, dass das Weltklima unverhandelbar bleibt – ob mit oder ohne Segen der Gerichte (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 01.06.2017).

Juristisch mögen die strafrechtlichen Freisprüche leider keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Unterlassungserklärungen haben, die RWE parallel einfordert. Kleine Siege gegen RWEs Einschüchterungstaktik sind sie aber in jedem Fall.

Freispruch für Ende-Gelände-Aktivist*innen

Gut gelaunt und kämpferisch nach dem Prozess vor dem Amtsgericht in Grevenbroich

Parallel zu den Zivilklagen lässt RWE Klima-Aktivist*innen auch strafrechtlich verfolgen: Zurzeit finden an den Amtsgerichten Erkelenz und Grevenbroich Strafprozesse wegen angeblichen Hausfriedensbruchs im Rahmen der Ende-Gelände-Aktion 2015 statt. Ein Verfahren in Erkelenz endete mit vier Freisprüchen, da der Tagebau Garzweiler nicht komplett umfriedet ist – eine juristisch notwendige Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 10.05.2017).

Auch in einem weiteren Hausfriedensbruch-Prozess – diesmal vor dem Amtsgericht Grevenbroich – zeichnet sich ein Freispruch ab, die Richterin verwies explizit auf das zwei Tage zuvor ergangene Urteil in Erkelenz. Der Prozess wurde auf den 1. Juni 2017 vertagt (Bericht in RP Online vom 12.05.2017).

„Bisher erweisen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 als strafrechtlich nicht verfolgbar. Wir wissen, dass Widerstand gegen den Abbau und die Verstromung von Braunkohle legitim ist; dass uns nun auch die Gerichte Recht geben, freut uns natürlich. Umso unfassbarer ist, dass RWE Zivilklagen gegen Aktivist*innen anstrebt; wo doch das vermeintliche Vergehen strafrechtlich absolut nicht zu ahnden ist. Auf dieses Unrecht sollte der Gesetzgeber vielleicht mal ein Auge werfen, anstatt zuzulassen, dass RWE weiterhin Klima, landwirtschaftliche Flächen und nicht zuletzt den Wohnraum tausender Menschen zerstört“, so Joachim Hesse von Ende Gelände.

Hör-Tipp: Radio-Interview zu Ende Gelände und UNTEN LASSEN

Im Interview mit dem „Anti-Atom-Radio Gegen Alles und für die Umwelt“ berichten zwei Aktivisten über die Klimabewegung, Ende Gelände und die Repression durch RWE, die Unterlassungsverpflichtungserklärungen und die Kampagne dagegen (09:47 min bis 25:32 min). Ein guter Überblick – reinhören lohnt sich!


Das Anti-Atom-Radio ist eine regelmäßige Sendung vom anti atom plenum berlin.

Strafrecht versus Zivilrecht

Der Bericht der RP ONLINE zum gestrigen Freispruch einer Ende-Gelände-Aktivistin durch das Amtsgericht in Erkelenz geht auch auf unsere Kampagne ein. RP ONLINE sieht einen Zusammenhang zwischen den Strafrechtsprozessen und der steigenden Zahl von Zivilklagen gegen Aktivist*innen durch RWE:

„Die Klimaschützer und Tagebaugegner gehen inzwischen davon aus, dass bei RWE Power ein Strategiewechsel ansteht, um den Widerstand und die Protestaktionen, die es auch im kommenden August wieder bei ‚Ende Gelände‘ geben soll, zu unterbinden oder erschweren: Nachdem die anhängigen Strafverfahren bislang nicht zu Verurteilungen geführt hätten, setze das Unternehmen jetzt vermehrt auf zivilrechtliche Unterlassungserklärungen.“

Tolle Resonanz auf dem Klimafest in Köln

Mehr als 100 Menschen haben  am 01. April im Kölner Stadtwald gemeinsam vier Stunden lang die Strecke zum Kohlekraftwerk Merkenich blockiert.

Währenddessen waren wir mit einem Infostand auf dem Klimafest, haben die Kampagne bekannt gemacht, viele gute Gespräche geführt und hatten viel Spaß.

Herzlichen Dank an die vielen Spender*innen und an alle, die sich an der Soli-Foto-Aktion beteiligt haben (diese und weitere Soli-Fotos sammeln wir auch auf einer eigenen Seite):

Kampagne auf dem Klimafest im Kölner Stadtwald (01.04.)

Wenn ihr unsere Kampagne einmal live und in Farbe erleben wollt, gibt es dazu am Samstag, 1. April 2017, in Köln die Gelegenheit: Wir sind mit einem Infostand auf dem Klimafest im Stadtwald vertreten. Das Programm des Festes, das von Tschö RheinEnergie, Attac Köln, dem Menschenrechtsprojekt vom Allerweltshaus, Robin Wood Köln, DFG-VK Köln und Greenpeace Köln organisiert wird, findet ihr hier.
Wo: Marcel-Proust-Promenade im Kölner Stadtwald (in der Nähe Friedrich-Schmidt-Straße Ecke Voigtelstraße, KVB-Linie 1, Haltestelle Clarenbachstift)
Wann: Samstag, 01.04.17, 11 bis 18 Uhr

Erste Medienberichte

In den letzten Tagen wurden erste Medienberichte über unsere Kampagne veröffentlicht: im Kölner Stadtanzeiger am 22.03.2017 und auf WDR.DE am 20.03.2017.

Darin stellt RWE die Unterlassungserklärungen (Was ist das überhaupt?) als „Versuch der Deeskalation“ dar, mit denen den Betroffenen zum Teil hohe Geldstrafen hätten erspart werden sollen. Der wenig deeskalierende Wortlaut einer solchen Unterlassungserklärung kann hier nachgelesen werden. Da ist von einem zeitlich unbegrenzten Betretungsverbot/Hausverbot für sämtliche Betriebsflächen und Anlagen der RWE Power AG die Rede. Bei Zuwiderhandlung werden strafrechtliche Anzeigen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche angedroht.

RWE hebt außerdem hervor, dass die Unterschrift unter die Unterlassungserklärung ja freiwillig sei. Mit keinem Wort wird jedoch erwähnt, was die Konsequenzen sind, wenn dieses „großzügige“ Angebot dankend abgelehnt wird: RWE klagt die Unterschrift in einem Zivilrechtsprozess ein, der die Betroffenen tausende von Euro kostet.


Zur Dokumentation der genannten und künftiger Meldungen haben wir jetzt eine Presseseite eingerichtet. Dort findet sich auch ein Presseinfo (PDF) zur Kampagne.