Tear Down Tönnies!

Tönnies verklagt Aktivist*innen

Der Fleischkonzern Tönnies verklagt Aktivist*innen von Tear Down Tönnies nach einer Schlachthof-Blockade 2019 auf Schadensersatz und Unterschreiben einer Unterlassungserklärung. Alleine die bisher angefallenen Gerichtskosten belaufen sich auf ca. 30.000 Euro.

Nun gibt es eine Spenden-Kampagne, über die die betroffenen Aktivist*innen unterstützt werden können (die Spenden werden keinesfalls an Tönnies oder dessen Anwält*innen gehen).

Die Aktivist*innen freuen sich über jede Unterstützung, ob Spende, Solidaritätsaktion oder die Verbreitung des Spendenaufrufs.
Kriminell ist das System Tönnies und nicht der Widerstand dagegen.

Weitere Infos: https://teardowntoennies.noblogs.org/

RWE geht in Berufung

Es gibt Neuigkeiten zum Zivilprozess gegen eine journalistisch tätige Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015.

Hintergrund:
RWE hatte beim Landgericht Mönchengladbach eine Unterlassungsklage gegen die Betroffene eingereicht, da diese sich zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Ihre Personalien waren im August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy
Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

In dem Ende Mai verkündeten Urteil gab das Landgericht Mönchengladbach RWE nur in einem von mehreren Punkten Recht: Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, sämtliche kenntlich gemachten Betriebsflächen und Anlagen des Tagebaus Garzweiler zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten.

RWE hatte in der Unterlassungsklage darüber hinaus beantragt, dass die Beklagte auch die Tagebaue Hambach und Inden sowie sämtliche Betriebsflächen und Anlagen von RWE und den jährlichen Rodungsstreifen des Tagebaus Hambach nicht mehr betreten dürfe. Diese Teile der Klage wurden alle abgewiesen.

Das Landgericht erlegte die Kosten des Rechtsstreits zu 80 Prozent RWE
auf und zu 20 Prozent der Beklagten.

Gegen dieses Urteil ist RWE nun in Berufung gegangen. Wir sind gespannt, wie es am Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeht…

Zivilprozess gegen Presseteammitglied im Nachgang von Ende Gelände 2015

Am 2.5.2018 um 11:30 Uhr wird am Landgericht in Mönchengladbach die Unterlassungsklage des Bergbaubetreibers RWE gegenüber einer journalistisch tätigen Person im Nachgang der Ende-Gelände-Aktionen 2015 verhandelt. Die Angeklagte hatte sich geweigert eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von RWE zu unterschreiben, nachdem ihre Personalien am 15. August 2015 von der Polizei im Tagebauvorfeld aufgenommen worden waren. Sie befand sich dort, um die kanadische Dokumentarfilmerin Amy Miller bei der Dokumentation der Anti-Kohle-Proteste zu begleiten.

Die Entscheidung der Angeklagten, die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen, begründet sie wie folgt: „Ich habe ein Filmteam begleitet, welches die verheerenden Auswirkungen des Kohletagebaus dokumentieren wollte. Dass RWE ein Interesse daran hat, nicht nur Aktivistinnen, sondern auch Journalistinnen mundtot zu machen, mag in deren Interesse liegen – nur vom Gesetz geschützt kann das wohl nicht sein.“

Im August 2015 rief das Bündnis „Ende Gelände“ erstmalig dazu auf, massenhaft gegen die Kohleverstromung im Rheinland zu protestieren. Mehr als 1.000 Personen gingen daraufhin in den Tagebau Garzweiler und dessen Vorfeldflächen. Auch zahlreiche Presse- und Filmteams waren vor Ort, um sowohl die Zerstörung durch den Kohleabbau als auch den Protest dagegen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Viele Beteiligte und selbst Beobachter*innen erhielten daraufhin vom Bergbautreibenden RWE die Aufforderung eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben, so auch Journalist*innen. Ob dies zulässsig ist, soll am Mittwoch am Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden.

„Strafrechtlich herrscht schon länger Einigkeit bei den Staatsanwaltschaften Erkelenz und Mönchengladbach: Das Betreten des Tagebaugebietes an jenem Tag im August 2015 ist mangels Umfriedung nicht als Hausfriedensbruch zu werten. Dass RWE dennoch weiterhin an seinen zivilrechtlichen Forderungen selbst gegen journalistisch tätige Menschen festhält, soll die Öffentlichkeit davon abhalten zu erfahren, welche Zerstörung lokal und weltweit durch den Abbau der Kohle entsteht.“, bezieht sich die Beklagte auf die Tatsache, dass im Jahr 2017 bereits mehrere Anklagen auf Haus- und Landfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 eingestellt oder mit Freispruch der Angeklagten abgeschlossen wurden.

Es sind alle herzlich eingeladen, dem Prozess beizuwohnen.

Erste Zivilverfahren zu Niederaußem-Aktion abgeschlossen

Dank zahlreicher Spender*innen ist die UNTENLASSEN-Kampagne jetzt in der Lage, acht von Zivilklagen Betroffene unterstützen zu können. Die Betroffenen hatten eine Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris begleitet. Obwohl keine*r der Beklagten direkt an der Blockade beteiligt war, erhob RWE einen sehr weitgehenden Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich nicht nur auf den konkreten Vorfall, sondern auf jegliche denkbare Protestaktion auf allen RWE-Betriebsflächen. Die Betroffenen hatten sich zunächst geweigert, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.

Das zuständige Landgericht Köln folgte jedoch der Argumentation von RWE wie schon in anderen Fällen vorher. Auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Köln, signalisierte, dass es ebenso entscheiden würde. Daraufhin entschlossen sich die Aktivist*innen zähneknirschend, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Anwält*innen und den Antirepressionsstrukturen.

Im Verlauf der strapaziösen juristischen Auseinandersetzung gelang es zumindest, den von RWE behaupteten, völlig überzogenen Streitwert von 50.000 Euro auf 25.000 Euro zu halbieren.
Im Endeffekt verursachten die Klagen für die acht Betroffenen Kosten von insgesamt 20.000 Euro. Diese beinhalten sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für die RWE-Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (hier finden sich Informationen über deren sonstige Betätigungen) – und nicht zu vergessen die Kosten für die eigenen Anwält*innen.

UNTENLASSEN bedankt sich bei allen, die die Kampagne mit kleinen und großen Spenden, mit Soli-Parties und -Aktionen und allen sonstigen Solidaritätsbekundungen bisher unterstützt haben!
Die Kampagne hat eine erste große Aufgabe gestemmt, ist aber natürlich längst nicht vorbei: Die zivilrechtliche Repression, zum Beispiel wegen Ende Gelände 2015, läuft weiter und ein Ende ist nicht abzusehen, denn mit der Dringlichkeit der Klimakrise verstärkt sich auch unser Widerstand gegen den verursachenden fossilen Kapitalismus.

Eure Unterstützung ist also nach wie vor dringend notwendig!

Strafrecht versus Zivilrecht

Der Bericht der RP ONLINE zum gestrigen Freispruch einer Ende-Gelände-Aktivistin durch das Amtsgericht in Erkelenz geht auch auf unsere Kampagne ein. RP ONLINE sieht einen Zusammenhang zwischen den Strafrechtsprozessen und der steigenden Zahl von Zivilklagen gegen Aktivist*innen durch RWE:

„Die Klimaschützer und Tagebaugegner gehen inzwischen davon aus, dass bei RWE Power ein Strategiewechsel ansteht, um den Widerstand und die Protestaktionen, die es auch im kommenden August wieder bei ‚Ende Gelände‘ geben soll, zu unterbinden oder erschweren: Nachdem die anhängigen Strafverfahren bislang nicht zu Verurteilungen geführt hätten, setze das Unternehmen jetzt vermehrt auf zivilrechtliche Unterlassungserklärungen.“