Am Freitag, den 8. Dezember, findet in der Loftus Hall in Berlin eine Soli-Party für unsere Kampagne unter dem Motto „Repression Wegbassen“ statt. Pflichttermin!
Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Kohle unten lassen statt Protest unterlassen!
Eine Kampagne zur Unterstützung des Braunkohlewiderstands
Am Freitag, den 8. Dezember, findet in der Loftus Hall in Berlin eine Soli-Party für unsere Kampagne unter dem Motto „Repression Wegbassen“ statt. Pflichttermin!
Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Dank zahlreicher Spender*innen ist die UNTENLASSEN-Kampagne jetzt in der Lage, acht von Zivilklagen Betroffene unterstützen zu können. Die Betroffenen hatten eine Blockadeaktion des Braunkohlekraftwerks Niederaußem anlässlich des UN-Klimagipfels 2015 in Paris begleitet. Obwohl keine*r der Beklagten direkt an der Blockade beteiligt war, erhob RWE einen sehr weitgehenden Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich nicht nur auf den konkreten Vorfall, sondern auf jegliche denkbare Protestaktion auf allen RWE-Betriebsflächen. Die Betroffenen hatten sich zunächst geweigert, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben.
Das zuständige Landgericht Köln folgte jedoch der Argumentation von RWE wie schon in anderen Fällen vorher. Auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Köln, signalisierte, dass es ebenso entscheiden würde. Daraufhin entschlossen sich die Aktivist*innen zähneknirschend, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Anwält*innen und den Antirepressionsstrukturen.
Im Verlauf der strapaziösen juristischen Auseinandersetzung gelang es zumindest, den von RWE behaupteten, völlig überzogenen Streitwert von 50.000 Euro auf 25.000 Euro zu halbieren.
Im Endeffekt verursachten die Klagen für die acht Betroffenen Kosten von insgesamt 20.000 Euro. Diese beinhalten sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für die RWE-Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs (hier finden sich Informationen über deren sonstige Betätigungen) – und nicht zu vergessen die Kosten für die eigenen Anwält*innen.
UNTENLASSEN bedankt sich bei allen, die die Kampagne mit kleinen und großen Spenden, mit Soli-Parties und -Aktionen und allen sonstigen Solidaritätsbekundungen bisher unterstützt haben!
Die Kampagne hat eine erste große Aufgabe gestemmt, ist aber natürlich längst nicht vorbei: Die zivilrechtliche Repression, zum Beispiel wegen Ende Gelände 2015, läuft weiter und ein Ende ist nicht abzusehen, denn mit der Dringlichkeit der Klimakrise verstärkt sich auch unser Widerstand gegen den verursachenden fossilen Kapitalismus.
Eure Unterstützung ist also nach wie vor dringend notwendig!
Das Onlinemagazin klimaretter.info hat Untenlassen als Aktion des Monats September ausgewählt. Wir freuen uns sehr und bedanken uns für die Unterstützung!
Am Dienstag, den 22.8., findet von 15 bis 17:30 Uhr auf dem Klimacamp im Rheinland ein Workshop zu Unterlassungserklärungen statt. Aus der Workshop-Beschreibung:
Wie wer wo was unterlassen? Einige Aktivist*innen haben in den letzten Jahren eine Unterlassungserklärung von der RWE-Kanzlei geschickt bekommen, auch die ersten Zivilprozesse dazu laufen schon.
Aber was ist eigentlich eine Unterlassungserklärung und was kann passieren, wenn mensch sie nicht unterschreibt? Und kann mensch trotz unterschriebener Unterlassungserklärung trotzdem weiterhin Aktionen machen? Mit diesen und euren Fragen werden wir uns im Workshop beschäftigen.
Der Workshop wird vom Legal Team angeboten, auch Vertreter*innnen der Untenlassen-Kampagne werden vor Ort sein. Ihr seid herzlich eingeladen teilzunehmen!
„Das Unterfangen von RWE, mit Unterlassungsverpflichtungserklärungen den Widerstand gegen den Braunkohleabbau zu kriminalisieren und zu lähmen, kritisieren wir auf’s schärfste. Wir erklären uns solidarisch mit den Klima-Aktivist*innen, die sich für die Zukunft unseres Planeten einsetzen, indem sie mit ihren Körpern der zerstörerischen Maschinerie des Braunkohleabbaus Einhalt gebieten. Lasst euch nicht unterkriegen, bis RWE und andere Energieriesen es unterlassen, das Klima zu ruinieren, Menschen das Zuhause zu nehmen und Wälder und Felder abzubaggern! There are no jobs on a dead planet! Unten lassen statt unterlassen!“
Nimm das, RWE: Erneut wurden drei Klima-Aktivist*innen vor Gericht freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren (Bericht in RP Online vom 02.06.2017). Damit erwiesen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 zum wiederholten Mal als strafrechtlich nicht verfolgbar.
Aber auch ein anderer Ausgang der Prozesse hätte nichts daran geändert, dass das Weltklima unverhandelbar bleibt – ob mit oder ohne Segen der Gerichte (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 01.06.2017).
Juristisch mögen die strafrechtlichen Freisprüche leider keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Unterlassungserklärungen haben, die RWE parallel einfordert. Kleine Siege gegen RWEs Einschüchterungstaktik sind sie aber in jedem Fall.
„Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein Kampf gegen die Strukturen, in denen die natürlichen Lebensgrundlagen Profitstreben geopfert werden. Der verzweifelte Versuch RWEs mit Unterlassungsklagen den Kohleausstieg hinauszuzögern verdient nur eine Antwort: weiterhin vielfältigen, entschlossenen und solidarischen Widerstand zu leisten.“
http://www.buko.info/arbeitsschwerpunkte/ges-naturverhaeltnisse/
Parallel zu den Zivilklagen lässt RWE Klima-Aktivist*innen auch strafrechtlich verfolgen: Zurzeit finden an den Amtsgerichten Erkelenz und Grevenbroich Strafprozesse wegen angeblichen Hausfriedensbruchs im Rahmen der Ende-Gelände-Aktion 2015 statt. Ein Verfahren in Erkelenz endete mit vier Freisprüchen, da der Tagebau Garzweiler nicht komplett umfriedet ist – eine juristisch notwendige Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch (Pressemitteilung von Ende Gelände vom 10.05.2017).
Auch in einem weiteren Hausfriedensbruch-Prozess – diesmal vor dem Amtsgericht Grevenbroich – zeichnet sich ein Freispruch ab, die Richterin verwies explizit auf das zwei Tage zuvor ergangene Urteil in Erkelenz. Der Prozess wurde auf den 1. Juni 2017 vertagt (Bericht in RP Online vom 12.05.2017).
„Bisher erweisen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 als strafrechtlich nicht verfolgbar. Wir wissen, dass Widerstand gegen den Abbau und die Verstromung von Braunkohle legitim ist; dass uns nun auch die Gerichte Recht geben, freut uns natürlich. Umso unfassbarer ist, dass RWE Zivilklagen gegen Aktivist*innen anstrebt; wo doch das vermeintliche Vergehen strafrechtlich absolut nicht zu ahnden ist. Auf dieses Unrecht sollte der Gesetzgeber vielleicht mal ein Auge werfen, anstatt zuzulassen, dass RWE weiterhin Klima, landwirtschaftliche Flächen und nicht zuletzt den Wohnraum tausender Menschen zerstört“, so Joachim Hesse von Ende Gelände.
Im Interview mit dem „Anti-Atom-Radio Gegen Alles und für die Umwelt“ berichten zwei Aktivisten über die Klimabewegung, Ende Gelände und die Repression durch RWE, die Unterlassungsverpflichtungserklärungen und die Kampagne dagegen (09:47 min bis 25:32 min). Ein guter Überblick – reinhören lohnt sich!
Das Anti-Atom-Radio ist eine regelmäßige Sendung vom anti atom plenum berlin.
Der Bericht der RP ONLINE zum gestrigen Freispruch einer Ende-Gelände-Aktivistin durch das Amtsgericht in Erkelenz geht auch auf unsere Kampagne ein. RP ONLINE sieht einen Zusammenhang zwischen den Strafrechtsprozessen und der steigenden Zahl von Zivilklagen gegen Aktivist*innen durch RWE:
„Die Klimaschützer und Tagebaugegner gehen inzwischen davon aus, dass bei RWE Power ein Strategiewechsel ansteht, um den Widerstand und die Protestaktionen, die es auch im kommenden August wieder bei ‚Ende Gelände‘ geben soll, zu unterbinden oder erschweren: Nachdem die anhängigen Strafverfahren bislang nicht zu Verurteilungen geführt hätten, setze das Unternehmen jetzt vermehrt auf zivilrechtliche Unterlassungserklärungen.“